Ehevertrag
Nimm mal rejimi sözleşmesi, wenn der Ehevertrag als Rechtsgeschäft über den Güterstand gemeint ist; evlilik sözleşmesi, wenn ein Text der Alltagssprache folgt und nicht in eine Urkunde eingeht. Im Zweifel entscheidet, ob die Übersetzung vor einem Notar oder einem Gericht bestehen muss.
Der Ehevertrag des türkischen Rechts hat einen engen Gegenstand: er wählt, ändert oder beseitigt einen Güterstand, und mehr darf er nicht. Die Ehegatten gestalten nicht frei, sondern wählen unter den im Gesetz genannten Güterständen. Geschlossen wird er vor oder nach der Eheschließung, in notarieller Form, und minderjährige Ehegatten sowie solche mit gerichtlich beschränkter Handlungsfähigkeit brauchen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Er wirkt vom Tag seines Abschlusses an und nicht zurück. In der Öffentlichkeit heißt er evlilik sözleşmesi, und diesen Namen tragen die meisten Zeitungsartikel; im Gesetz steht er nicht, und in eine notarielle Urkunde gehört der gesetzliche Name.
Evlilik sözleşmesi ist der volkstümliche Name; im Gesetz und in der Urkunde steht mal rejimi sözleşmesi.
Der Ehevertrag regelt nur den Güterstand; Unterhalt, Sorge und Umgang kann er nicht bindend vorwegnehmen.
Die Form ist notariell; eine privatschriftliche Abrede über den Güterstand wirkt nicht.
Der Vertrag wirkt vom Tag des Abschlusses an; früher erworbene Güter bleiben dem bisherigen Güterstand unterworfen.
Wer vor der Hochzeit zum Notar geht, will Rechtsfolgen und keine Absichtserklärung. Trägt die Übersetzung den Zeitungsnamen des Vertrags, steht über der Urkunde eine Bezeichnung, die das Gesetz nicht kennt, und ihr Gegenstand ist nicht mehr eindeutig benannt. Der gesetzliche Name ist hier keine Förmlichkeit, sondern der Zugang zur Rechtsfolge.
Der geläufige Name schlägt den gesetzlichen: für „Ehevertrag“ liefert die automatische Übersetzung fast immer evlilik sözleşmesi, weil dieser Ausdruck im Netz überall steht. Im Gesetz kommt er nicht vor. Eine Urkunde, die so überschrieben ist, benennt ihren Gegenstand nicht, und dieser Gegenstand ist der einzige, den ein Ehevertrag haben darf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.