Haft
Nimm tutukluluk, wenn die Untersuchungshaft gemeint ist; gözaltı, wenn der polizeiliche Gewahrsam vor der Vorführung gemeint ist; hapis cezası, wenn die verhängte Freiheitsstrafe gemeint ist. Im Zweifel entscheidet, ob die Polizei festgehalten, ein Richter angeordnet oder ein Urteil verhängt hat.
Das deutsche Wort „Haft“ deckt drei Zustände ab, die das türkische Recht nach anordnendem Organ und nach Zweck auseinanderhält. Die Festnahme führt in den gözaltı, den polizeilichen Gewahrsam mit gesetzlicher Höchstdauer. Ordnet ein Richter die Haft an, entsteht tutukluluk, eine Sicherungsmaßnahme und keine Strafe; das Gesetz stellt sie ausdrücklich hinter die mildere gerichtliche Aufsicht zurück. Erst das Urteil bringt die hapis cezası. Wer diese drei Wörter zusammenzieht, macht aus einem Verdächtigen einen Verurteilten, und das ist keine Nuance, sondern ein Angriff auf die Unschuldsvermutung.
Tutuklama ist die Anordnung, tutukluluk der Zustand; beide sind keine Strafe.
Hapis cezası setzt ein Urteil voraus und ist für die Untersuchungshaft falsch.
Gözaltı ist der polizeiliche Gewahrsam und endet mit der Freilassung oder der Vorführung vor den Richter.
Die gerichtliche Aufsicht heißt adli kontrol und ist der mildere Eingriff, der vor der Haft zu prüfen ist.
Sechs Monate hinter Gittern lesen sich im Text gleich, ob als Gewahrsam, als Untersuchungshaft oder als Strafe. Wird die Untersuchungshaft mit dem Wort für die Freiheitsstrafe übersetzt, steht in der Übersetzung, ein Unschuldiger verbüße eine Strafe. Ein Antrag auf Entschädigung stützt sich dann auf einen Satz, der die Unschuldsvermutung selbst aufgibt.
Freiheitsentzug hat im Türkischen drei Namen, die vom anordnenden Organ abhängen, und die automatische Übersetzung wählt für „Haft“ am liebsten hapis, das Wort der verhängten Strafe. Ein Beschuldigter, der auf sein Verfahren wartet, erscheint dadurch als Verurteilter. Die Unschuldsvermutung fällt in einem einzigen Wort.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.