Geldstrafe
Nimm adli para cezası, wenn ein Strafgericht die Geldstrafe wegen einer Straftat verhängt; para cezası, wenn der Text allgemein von einer Geldsanktion spricht und die Zuordnung offenbleiben darf. Im Zweifel entscheidet, ob eine Straftat abgeurteilt wurde.
Das türkische Strafgesetzbuch berechnet die Geldstrafe wie das deutsche über Tage: eine Zahl von Tagen wird mit einem Betrag je Tag vervielfacht, wobei sich die Zahl nach der Schuld und der Betrag nach den wirtschaftlichen Verhältnissen richtet. Daneben steht die idari para cezası, die Geldbuße, die eine Verwaltungsbehörde für eine Ordnungswidrigkeit festsetzt. Sie ist keine Strafe, sie beruht nicht auf einem Strafurteil, und der Rechtsbehelf gegen sie läuft außerhalb des Strafverfahrens. Deutsch trennt das mit Geldstrafe und Geldbuße. Wer beides mit demselben türkischen Wort übersetzt, macht aus einem Falschparker einen Vorbestraften.
Die Geldbuße heißt idari para cezası, wird von einer Verwaltungsbehörde festgesetzt und ist keine Strafe.
Adli para cezası setzt ein Strafurteil voraus.
Die Geldstrafe wird aus Tagen und einem Betrag je Tag berechnet; eine bloße Summe im Ausgangstext verdeckt diese Rechnung.
Ceza allein bedeutet Strafe im weitesten Sinn und lässt offen, ob eine Freiheits- oder eine Geldstrafe gemeint ist.
Ein Bußgeldbescheid und ein Strafbefehl sehen auf dem Papier ähnlich aus und tragen beide einen Betrag. Wird die Geldbuße als Geldstrafe übersetzt, erscheint der Betroffene als verurteilt, und eine Frage nach Vorstrafen beantwortet sich falsch. Bei Aufenthaltstiteln und Einbürgerungen entscheidet genau diese Unterscheidung.
Geld ist Geld, und die automatische Übersetzung unterscheidet bei „Geldstrafe“ nicht zwischen der Sanktion des Gerichts und der Buße der Verwaltung; oft schreibt sie schlicht para cezası. Der Text sagt dann nicht mehr, ob eine Straftat abgeurteilt oder eine Ordnungswidrigkeit geahndet wurde. Für Register, Aufenthalt und Einbürgerung ist das der ganze Unterschied.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.