Kündigung
fesih passt für die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses; fesih bildirimi ist die Kündigungserklärung.
Deutsch meint mit Kündigung meist die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses. Türkisch verwendet dafür fesih. Wenn das Schriftstück oder die Erklärung gemeint ist, braucht es fesih bildirimi. Im Arbeitsrecht kann işten çıkarma die Entlassung beschreiben, ist aber kein allgemeines Wort für Kündigung. İptal wäre eine Aufhebung oder Ungültigkeit und trifft die Beendigung für die Zukunft nicht.
Kündigung nicht mit iptal übersetzen; iptal klingt nach Aufhebung oder Ungültigkeit.
İşten çıkarma nur verwenden, wenn wirklich eine arbeitsrechtliche Entlassung gemeint ist.
Kündigungsfrist heißt je nach Kontext fesih süresi, ihbar süresi oder bildirim süresi, nicht nur süre.
Ein Mietvertrag, ein Arbeitsvertrag, ein Dienstleistungsvertrag: die Beendigung für die Zukunft verlangt meist fesih. Arbeitsrechtliche Texte brauchen genauer, ob Kündigungserklärung, Frist oder Entlassung gemeint ist. Iptal ist hier fast immer die falsche Richtung.
Zu allgemein wird Kündigung schnell zu iptal. Das klingt nach Nichtigerklärung, obwohl fesih das Vertragsverhältnis für die Zukunft beendet und gerade nicht jede frühere Wirkung beseitigt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.