Schadensersatz
tazminat ist der Schadensersatz; zarar ist nur der Schaden selbst.
Deutsch trennt Schaden und Schadensersatz, auch wenn beide im selben Satz stehen. Türkisch trennt ebenso zarar und tazminat. Zarar ist die eingetretene Einbuße, tazminat der Ausgleich dafür. Bei immateriellen Schäden steht manevi tazminat. Wer zarar für Schadensersatz nimmt, benennt nur den Schaden, nicht den Anspruch auf Ersatz.
Schadensersatz nicht mit zarar übersetzen, wenn die Ersatzleistung gemeint ist.
Schmerzensgeld nicht pauschal mit acı parası übersetzen; manevi tazminat ist der fachliche Begriff.
Tazminat talebi ist der Anspruch oder Antrag auf Schadensersatz, nicht der Schaden selbst.
Eine Klageforderung, eine Haftungsklausel, ein Vergleich: tazminat zeigt, dass Ausgleich verlangt wird. Zarar braucht man für die Schadenshöhe oder den Schadenseintritt. Gerade bei Anspruchsbegründungen müssen Schaden, Kausalität und Ersatzpflicht getrennt bleiben.
Die Maschine verwechselt Schadensersatz oft mit zarar. Dann wird der Ersatzanspruch zum bloßen Schaden, und eine Klageforderung verliert ihren Leistungscharakter.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.