Strafverfahren
Nimm ceza muhakemesi, wenn das Strafverfahren als Gesamtvorgang und als Rechtsgebiet gemeint ist; ceza yargılaması, wenn die gerichtliche Tätigkeit im Vordergrund steht; ceza davası, wenn das einzelne Verfahren gegen eine bestimmte Person bezeichnet wird. Im Zweifel entscheidet, ob vom Vorgang, von der Gerichtsarbeit oder von der einzelnen Sache die Rede ist.
Das türkische Recht teilt das Strafverfahren in zwei Abschnitte mit eigenen Namen. Soruşturma reicht von der ersten Kenntnis des Tatverdachts bis zur Annahme der Anklageschrift; kovuşturma beginnt mit dieser Annahme und endet mit der Rechtskraft des Urteils. Deutsch hat für den ersten Abschnitt das Ermittlungsverfahren und für den zweiten das Hauptverfahren, benutzt aber „Strafverfahren“ für beides zusammen und häufig auch für jeden Teil. Eine Übersetzung, die den Oberbegriff setzt, wo ein Abschnitt gemeint ist, verliert die Auskunft darüber, ob eine Anklage bereits zugelassen wurde. Genau daran hängt, welche Behörde zuständig ist und welche Fristen laufen.
Soruşturma ist das Ermittlungsverfahren und endet mit der Annahme der Anklageschrift; kovuşturma ist das gerichtliche Verfahren bis zur Rechtskraft.
Wer den Oberbegriff setzt, wo ein Abschnitt gemeint ist, verwischt die Auskunft, ob bereits Anklage zugelassen wurde.
Muhakeme bezeichnet den Verfahrensvorgang, mahkeme das Gericht; die beiden Wörter sind nicht austauschbar.
Die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft heißt kovuşturmaya yer olmadığına dair karar; eine wörtliche Übertragung von Einstellung trifft sie nicht.
Rechtshilfeersuchen wandern zwischen Behörden, und ihre erste Frage lautet, wie weit das Verfahren gediehen ist. Wird der Oberbegriff gesetzt, wo der Ermittlungsabschnitt gemeint ist, weiß die ersuchte Stelle nicht, ob ein Gericht bereits befasst ist. Davon hängt ab, an wen sie das Ersuchen weiterleitet und welche Fristen sie beachtet.
Zwei Phasen kennt das türkische Strafverfahren, und die automatische Übersetzung wählt für „Strafverfahren“ eine davon, meist die gerichtliche. Ein Text über polizeiliche Ermittlungen behauptet dann ein laufendes Gerichtsverfahren. Der Fehler bleibt unsichtbar, weil beide Wörter im Deutschen dasselbe zurückgeben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.