Anklage
Nimm iddianame, wenn die Anklage als Schriftstück gemeint ist; kamu davası, wenn von der Erhebung der Anklage die Rede ist; iddia makamı, wenn die Anklage als Verfahrensbeteiligte auftritt. Im Zweifel entscheidet, ob ein Papier, ein Vorgang oder eine Behörde gemeint ist.
Deutsch nutzt „Anklage“ für drei Dinge: für das Papier, für den Akt der Erhebung und für die Behörde, die dahintersteht. Türkisch trennt sauber. Das Schriftstück ist die iddianame, die Erhebung ist das Öffnen einer kamu davası, und die Behörde tritt als iddia makamı auf. Dazu kommt eine Eigenheit des Verfahrensrechts: die Anklageschrift allein eröffnet noch nichts. Erst wenn das Gericht sie annimmt, beginnt das gerichtliche Verfahren, und erst dann wird aus dem Beschuldigten der Angeklagte. Wer die Annahme mit der Einreichung verwechselt, verschiebt den Beginn des gerichtlichen Verfahrens.
Suçlama ist der Vorwurf im Alltagssinn und kein Verfahrensbegriff.
Anklage erheben heißt kamu davası açmak; eine Bildung mit dem Wort für das Schriftstück trifft den Vorgang nicht.
Der Ausdruck isnat bezeichnet die Zurechnung einer Tat und ersetzt weder die Anklageschrift noch die Klage.
Die Anklageschrift wirkt erst mit ihrer Annahme durch das Gericht; eingereicht ist nicht angenommen.
Die Staatsanwaltschaft reicht ein Papier ein, das Gericht nimmt es an, und zwischen beiden liegt eine Zäsur. Wer das Schriftstück als Behörde übersetzt oder die Behörde als Schriftstück, erzeugt einen Satz, in dem ein Blatt Papier Anträge stellt. Und wer die Erhebung mit dem Wort für das Schriftstück wiedergibt, lässt offen, ob das Verfahren überhaupt vor Gericht angekommen ist.
Ein Schriftstück, ein Vorgang und eine Behörde teilen sich im Deutschen das Wort „Anklage“, und die automatische Übersetzung entscheidet nach Häufigkeit statt nach Sinn. Meist wählt sie das Papier. Ein Satz, in dem die Anklage etwas beantragt, liest sich dann so, als stelle ein Blatt Papier Anträge, und die Zäsur zwischen Einreichung und Annahme verschwindet ganz.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.