Unterhalt
Nimm nafaka, wenn der Unterhalt als Oberbegriff gemeint ist; tedbir nafakası, wenn während des Scheidungsverfahrens vorläufig gezahlt wird; yoksulluk nafakası, wenn der bedürftige Ehegatte nach der Scheidung Unterhalt erhält; iştirak nafakası, wenn der Elternteil ohne Sorgerecht für das Kind zahlt. Im Zweifel entscheidet, wer an wen und in welchem Verfahrensstadium zahlt.
Vier Unterhaltsarten kennt das türkische Zivilgesetzbuch, und sie beruhen nicht auf demselben Grund. Drei hängen an der Scheidung: der vorläufige Unterhalt für die Verfahrensdauer, der nacheheliche Unterhalt des bedürftigen Ehegatten und der Kindesunterhalt. Der vierte, die yardım nafakası, betrifft Verwandte in gerader Linie und unter Voraussetzungen die Geschwister, ganz unabhängig von einer Ehe. Deutsch schiebt „Unterhalt“ über alle vier und stellt die Zuordnung durch ein Bestimmungswort her, also durch Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt und Verwandtenunterhalt. Wer den bloßen Oberbegriff überträgt, überlässt es dem Leser zu raten, welche Voraussetzungen gelten und wann der Anspruch endet.
Yardım nafakası ist der Verwandtenunterhalt und hat mit der Scheidung nichts zu tun.
Tedbir nafakası endet mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils und kann danach in Kindesunterhalt übergehen.
Der nacheheliche Unterhalt wird nur auf Antrag zugesprochen; das Gericht ordnet ihn nicht von Amts wegen an.
Nafaka allein sagt nicht, wer zahlt und wofür; erst der Zusatz trägt die Rechtsfolge.
Vier Zahlungspflichten, ein deutsches Wort, und ein Vollstreckungsantrag muss sagen, welche gemeint ist. Wird der vorläufige Unterhalt als nachehelicher übersetzt, verlangt der Gläubiger Geld für eine Zeit, in der der Titel gar nicht mehr trägt. Und wer den Kindesunterhalt als Ehegattenunterhalt bezeichnet, richtet den Anspruch an den falschen Empfänger.
Ein Sammelwort steht im Deutschen, vier Institute im Türkischen, und die maschinelle Übertragung schreibt für „Unterhalt“ meist nur nafaka. Damit fehlt dem Text die Auskunft, ob vorläufig, nachehelich oder für ein Kind gezahlt wird. Voraussetzungen, Antragserfordernis und Ende des Anspruchs unterscheiden sich bei allen vieren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.