Urteil
Nimm hüküm, wenn die Endentscheidung über die Sache gemeint ist; karar, wenn allgemein von einer gerichtlichen Entscheidung die Rede ist; ara karar, wenn das Gericht im laufenden Verfahren zwischendurch entscheidet und danach weiterverhandelt. Im Zweifel entscheidet, ob das Gericht die Hand vom Fall nimmt.
Das türkische Zivilprozessrecht ordnet die Begriffe klar: das Gericht beendet den Rechtsstreit durch eine Endentscheidung, und die Endentscheidung über die Sache selbst heißt hüküm. Alles andere heißt karar, und was während des Verfahrens ergeht, ist eine ara karar. Deutsch arbeitet stattdessen mit Urteil, Beschluss und Verfügung, wobei der Beschluss im Türkischen kein eigenes Wort hat. Wer „Urteil“ durchgehend mit karar übersetzt, bleibt formal richtig und verliert doch die entscheidende Information, denn karar sagt nicht, ob über die Sache entschieden wurde. Getrennt werden muss zusätzlich die verkündete Kurzfassung, kısa karar, von der später abgesetzten Entscheidung mit Gründen, gerekçeli karar.
Nicht jede gerichtliche Entscheidung ist ein Urteil; karar deckt auch Beschlüsse ab, hüküm nur die Sachentscheidung.
Der deutsche Beschluss hat kein eigenes türkisches Wort; je nach Stellung im Verfahren steht ara karar oder schlicht karar.
Die Urteilsbegründung heißt gerekçe; gerekçeli karar bezeichnet die vollständig abgesetzte Entscheidung, nicht deren Begründungsteil.
„Ein Urteil fällen“ heißt hüküm kurmak oder karar vermek, nicht „hüküm yapmak“.
Der Tenor eines Urteils wird vollstreckt, die Gründe werden es nicht. Steht in der Übersetzung das Wort für jede beliebige Entscheidung, wo die Sachentscheidung gemeint ist, verliert der Leser die Auskunft, dass das Gericht die Hand vom Fall genommen hat und die Rechtsmittelfrist läuft. Eine Zwischenentscheidung bindet niemanden endgültig, eine Endentscheidung tut es.
Die Maschine setzt für „Urteil“ fast durchgängig karar, weil dieses Wort in jedem Kontext funktioniert. Genau darin liegt der Verlust, denn karar verrät nicht, ob über die Sache entschieden oder nur eine Zwischenfrage geklärt wurde. Aus einem hüküm wird ein Text, aus dem sich der Beginn der Rechtsmittelfrist nicht mehr ablesen lässt.