Vergleich
Nimm sulh, wenn sich die Parteien vor Gericht einigen und der Prozess damit endet; sulh sözleşmesi, wenn die Einigung außerhalb des Verfahrens geschlossen wird; uzlaşma, wenn im Strafverfahren zwischen Beschuldigtem und Verletztem ausgeglichen wird. Im Zweifel entscheidet, vor welchem Forum die Einigung wirken soll.
„Vergleich“ trägt im Deutschen zwei Bedeutungen, die nichts miteinander zu tun haben, die Einigung und die Gegenüberstellung. Türkisch trennt sauber, sulh gegen karşılaştırma. Dazu kommt eine zweite Schwelle: der Vergleich vor Gericht beendet den Prozess und entfaltet dieselbe Wirkung wie eine rechtskräftige Entscheidung, und das Vollstreckungsrecht stellt ihn einem Urteil gleich, sodass aus ihm unmittelbar vollstreckt werden kann. Der außergerichtliche sulh sözleşmesi tut das nicht, er ist zunächst nur ein Vertrag. Wer beides mit demselben Wort übersetzt, verspricht dem Mandanten eine Vollstreckbarkeit, die er noch gar nicht besitzt.
Das Wort karşılaştırma bedeutet Vergleich im Sinne der Gegenüberstellung und hat im Prozess nichts zu suchen.
Ibra ist der Erlass, nicht der Vergleich; ein ibraname verzichtet einseitig, während beim Vergleich beide Seiten nachgeben.
Das Sulh Hukuk Mahkemesi ist ein Gerichtstyp und hat mit dem Vergleichsschluss nichts zu tun; sulh trägt dort seine alte Bedeutung Frieden.
Uzlaşma hat im Strafverfahren einen festen Sinn; als Übersetzung für den Zivilvergleich weckt es die falsche Erwartung.
Kurz vor dem Termin einigen sich die Parteien, das Protokoll wird aufgenommen, und der Rechtsstreit ist beendet. Steht in der Übersetzung das Wort für eine Gegenüberstellung, liest der Mandant, es sei etwas nebeneinandergelegt worden, und begreift nicht, dass sein Verfahren zu Ende ist. Wird umgekehrt die außergerichtliche Einigung wie eine gerichtliche bezeichnet, hält er für vollstreckbar, was vorerst nur ein Vertrag ist.
Der häufigste Griff der automatischen Übersetzung geht bei „Vergleich“ zum Wort für Gegenüberstellung, weil das die statistisch überwiegende Bedeutung ist. Aus dem Prozessvergleich wird eine Gegenüberstellung, und ein Satz über das Ende des Rechtsstreits liest sich wie eine Bemerkung über zwei nebeneinandergelegte Dokumente.