Vernehmung
Nimm ifade alma, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vernehmen; sorgu, wenn ein Richter oder das Gericht vernimmt; tanığın dinlenmesi, wenn ein Zeuge vernommen wird. Im Zweifel entscheidet, wer fragt und wer antwortet.
Das türkische Gesetz definiert beide Wörter und knüpft sie an das Organ, das vernimmt. Nimmt die Polizei oder der Staatsanwalt die Aussage des Beschuldigten auf, heißt das ifade alma. Vernimmt ein Richter oder das Gericht, heißt es sorgu, gleichgültig ob im Ermittlungs- oder im Hauptverfahren. Deutsch kennt diese Unterscheidung nicht im Wort, sondern nur im Zusatz, also in der richterlichen und der polizeilichen Vernehmung. Für die Verwertbarkeit ist der Unterschied erheblich, denn eine Aussage, die bei der Polizei ohne Verteidiger aufgenommen wurde, trägt ein Urteil nur dann, wenn der Angeklagte sie vor dem Gericht bestätigt.
Sorgu setzt einen Richter oder ein Gericht voraus; für die polizeiliche Vernehmung steht ifade alma.
Sorgulama meint das Ausfragen im Alltagssinn und ist kein Verfahrensbegriff.
Für den Zeugen ist dinlemek der gesetzliche Ausdruck; ifade almak gehört zur Vernehmung des Beschuldigten.
Die Vernehmung bei der Polizei ohne Verteidiger trägt ein Urteil nur nach Bestätigung vor dem Gericht.
Protokolle tragen den Namen des vernehmenden Organs bereits im Titel. Wer die richterliche Vernehmung mit dem Wort für die polizeiliche übersetzt, verschiebt die Beweiskraft der Aussage, und ein Verteidiger, der das liest, greift die falsche Urkunde an. Umgekehrt wird aus einer Befragung auf der Wache eine Vernehmung vor dem Haftrichter, die dort nie stattgefunden hat.
Wer fragt, steckt im türkischen Wort und nicht im deutschen: für „Vernehmung“ liefert die automatische Übersetzung meist ifade alma, unabhängig davon, ob ein Richter oder ein Polizeibeamter gefragt hat. Ein richterliches Protokoll wird damit zu einem polizeilichen. Genau daran hängt, ob die Aussage ohne Bestätigung in der Hauptverhandlung verwertet werden darf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.