Willenserklärung
irade beyanı ist die Willenserklärung; beyan allein ist nur Erklärung.
Deutsch meint mit Willenserklärung nicht irgendeine Aussage, sondern eine Erklärung, die auf eine Rechtsfolge gerichtet ist. Türkisch verwendet dafür irade beyanı. Beyan ist zu allgemein, bildirim eher Mitteilung. Bei Vertragsschluss, Anfechtung und Zugang ist diese Präzision wichtig, weil das Recht an den erklärten Willen und seine Wirkung anknüpft.
Willenserklärung nicht auf beyan verkürzen, wenn Rechtsfolgewille gemeint ist.
Erklärung und Willenserklärung nicht gleichsetzen.
Zugang der Willenserklärung braucht ulaşma oder varma, nicht nur bildirim.
Ein Angebot, eine Annahme, eine Anfechtung: irade beyanı zeigt, dass die Erklärung rechtlich wirken soll. Bei bloßen Mitteilungen reicht beyan oder bildirim. Sobald Vertragsschluss oder Anfechtung geprüft wird, muss der Rechtsfolgewille sichtbar bleiben.
Automatisch wird Willenserklärung häufig zu beyan verkürzt. Dann klingt der Text wie eine beliebige Erklärung und verliert den rechtsgeschäftlichen irade-Bezug.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.