Anfechtung
Nimm „megtámadás“, wenn eine Willenserklärung, ein Vertrag oder ein Beschluss rechtlich angefochten wird. „Fellebbezés“ ist Berufung; „kifogás“ Einwendung oder Widerspruch.
Deutsch „Anfechtung“ deckt mehrere Richtungen ab. Ungarisch muss zuerst klären, was angegriffen wird: eine Willenserklärung oder ein Vertrag, dann „megtámadás“; eine gerichtliche Entscheidung, dann eher „fellebbezés“ oder ein anderes Rechtsmittel; ein Vorbringen der Gegenseite, dann oft „kifogás“.
„Einen Vertrag anfechten“ heißt „szerződést megtámadni“.
„Berufung einlegen“ ist „fellebbezést benyújtani“, nicht „megtámadást benyújtani“.
„Kifogás“ nicht pauschal für Anfechtung verwenden, wenn die Wirksamkeit eines Geschäfts angegriffen wird.
Vertrag, Beschluss, Urteil, Schriftsatz: zuerst zählt das Ziel der Anfechtung. „Megtámadás“ passt bei rechtsgeschäftlicher oder beschlussbezogener Anfechtung, „fellebbezés“ beim Rechtsmittel, „kifogás“ bei Einwendung.
Bei „Anfechtung“ springt die Maschine schnell zu „fellebbezés“. Dann klingt der Text nach Rechtsmittel, obwohl vielleicht ein Vertrag oder eine Willenserklärung angefochten wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.