Vollmacht
Nimm „meghatalmazás“, wenn Vollmacht oder Vollmachtsurkunde gemeint ist. „Képviseleti jog“ betont die Vertretungsmacht; „megbízás“ ist Auftrag und nicht dasselbe.
Deutsch „Vollmacht“ kann Dokument und Vertretungsmacht zugleich meinen. Ungarisch verwendet „meghatalmazás“ für die Vollmacht, während „képviseleti jog“ die Befugnis betont. „Megbízás“ beschreibt eher das Auftragsverhältnis; daraus folgt nicht automatisch dieselbe Außenvertretungsmacht.
„Vollmacht erteilen“ heißt „meghatalmazást adni“ oder „meghatalmazni valakit“.
„Bevollmächtigter“ ist „meghatalmazott“, nicht einfach „megbízott“, wenn die Vertretungsmacht zählt.
„Vertretungsberechtigter“ kann „képviseletre jogosult“ sein.
Behörde, Notar, Gericht oder Gesellschaftsunterlage: entscheidend ist, ob das Dokument, die Vertretungsmacht oder der Auftrag gemeint ist. „Meghatalmazás“ deckt die Vollmacht, „képviseleti jog“ die Befugnis, „megbízás“ das Innenverhältnis.
Bei „Vollmacht“ landet die Maschine leicht bei „megbízás“. Dann wird der Auftrag mit der Vertretungsmacht verwechselt und der Umfang der Befugnis unklar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.