Gewährleistung
Nimm „szavatosság“, wenn gesetzliche Gewährleistung gemeint ist. „Kellékszavatosság“ passt bei Sach- und Leistungsmängeln; „jótállás“ oder „garancia“ ist Garantie.
Deutsch „Gewährleistung“ und „Garantie“ werden oft vermischt. Ungarisch trennt „szavatosság“ oder genauer „kellékszavatosság“ von „jótállás“ und „garancia“. Wer Gewährleistung als Garantie übersetzt, verändert den Charakter des Mängelrechts und kann es freiwilliger oder besonderer wirken lassen, als es ist.
„Gesetzliche Gewährleistung“ heißt „törvényes szavatosság“ oder im Mängelrecht „kellékszavatosság“.
„Garantie“ ist meist „jótállás“ oder allgemein „garancia“.
„Szavatossági jogok“ nicht mit bloßen Garantieleistungen gleichsetzen.
Verbraucherinformation, Kaufvertrag, Mängelrechte: Gewährleistung und Garantie müssen sauber getrennt bleiben. „Szavatosság“ trägt das gesetzliche Mängelrecht, „jótállás“ die Garantie.
Bei „Gewährleistung“ macht die Maschine häufig „garancia“. Dann wird ein gesetzliches Mängelrecht als Garantie gelesen und der rechtliche Anspruch wirkt anders.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.