Mangel
Nimm „hiba“, wenn ein rechtlicher Sach- oder Leistungsmangel gemeint ist. „Hibás teljesítés“ passt für mangelhafte Erfüllung; „hiányosság“ ist nur Unvollständigkeit.
Deutsch „Mangel“ ist im Vertragsrecht nicht bloß ein Fehler. Ungarisch „hiba“ funktioniert als Mangel, aber bei der Rechtsfolge ist „hibás teljesítés“ oft anschlussfähiger. „Hiányosság“ klingt nach Defizit und verliert leicht den Bezug zu Gewährleistung, Reparatur, Austausch, Minderung oder Rücktritt.
„Sachmangel“ kann „dolog hibája“ oder im Kontext „hiba“ sein.
„Mangelhafte Erfüllung“ heißt „hibás teljesítés“.
„Hiányosság“ nicht verwenden, wenn Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels gemeint sind.
Kaufvertrag, Werkvertrag, Mängelanzeige: „hiba“ muss an Gewährleistungsrechte anschließen können. Geht es um Leistung und Rechtsfolge, ist „hibás teljesítés“ oft der bessere Anker.
Bei „Mangel“ wählt die Maschine oft „hiányosság“. Dadurch klingt der Text nach bloßem Defizit und verliert den Anschluss an Gewährleistung und mangelhafte Erfüllung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.