Verjährung
Nimm „elévülés“, wenn ein Anspruch nach Zeitablauf nicht mehr durchsetzbar ist. „Jogvesztés“ ist Rechtsverlust durch Ausschlussfrist und nicht dasselbe.
Deutsch „Verjährung“ betrifft die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs nach Zeitablauf. Ungarisch „elévülés“ darf nicht mit „jogvesztés“ zusammenfallen, weil eine Ausschlussfrist stärker wirkt. In Mahnungen, Klagen und Vergleichstexten hängt daran, ob ein Anspruch noch besteht, einredeweise blockiert ist oder endgültig verloren geht.
„Der Anspruch verjährt“ heißt „az igény elévül“.
„Verjährungsfrist“ ist „elévülési idő“ oder „elévülési határidő“.
„Ausschlussfrist“ nicht mit „elévülés“ übersetzen, wenn Rechtsverlust gemeint ist.
Klage, Mahnung, Vergleich, Verjährungsverzicht: die Fristart verändert die Rechtsfolge. „Elévülés“ betrifft die Durchsetzbarkeit, „jogvesztés“ den Verlust des Rechts durch Ausschlussfrist.
Bei „Verjährung“ macht die Maschine daraus leicht einen beliebigen Fristablauf. Dann fallen „elévülés“ und „jogvesztés“ zusammen, obwohl Durchsetzbarkeit und Rechtsverlust verschieden sind.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.