Besitz
الحيازة für den Besitz als tatsächliche Herrschaft über eine Sache, وضع اليد für das bloße Innehaben ohne Absicht, sie zu behalten, الملكية niemals dafür, das ist das Eigentum. Im Zweifel entscheidet, ob jemand eine Sache hat oder ob sie ihm gehört.
Deutsch trennt Besitz und Eigentum scharf, und beide Wörter werden im Alltag dennoch verwechselt. Das arabische Recht zieht dieselbe Grenze: die الحيازة ist die tatsächliche Sachherrschaft, die الملكية das Recht an der Sache, und ein Grundstück kann jahrelang in der حيازة eines Nichteigentümers stehen. Wer besitzt, darf sich verteidigen, mit der دعوى منع التعرض gegen Störungen und der دعوى استرداد الحيازة gegen Entziehung. Kommt zur حيازة die نية التملك hinzu, also der Wille, die Sache als eigene zu behalten, kann über die Zeit die التقادم المكسب daraus Eigentum machen. Wer Besitz übersetzt, benennt eine Lage und kein Recht.
الملكية ist das Eigentum und الحيازة der Besitz, die beiden Wörter tragen verschiedene Rechtsfolgen.
وضع اليد allein führt nicht zur Ersitzung, dafür braucht es die نية التملك.
Der Besitzer heißt الحائز, der Eigentümer المالك, die beiden Wörter nicht vertauschen.
Besitz im Sinne von Habe und Vermögen heißt ممتلكات und gehört nicht in einen sachenrechtlichen Text.
Räumungsklagen stützen sich auf ein Wort, das über die Rollen im Rechtsstreit entscheidet. Steht ملكية, wo حيازة gemeint ist, verlangt die Klage die Feststellung des Eigentums und nicht die Rückgabe der Sache, und das Gericht prüft etwas anderes. Ein Bericht über eine Wohnung verträgt das ungefähre Wort, ein Schriftsatz, der einen Anspruch bezeichnet, muss die Lage vom Recht trennen.
Wer Besitz sagt, meint im deutschen Alltag oft Eigentum, und eine automatische Übersetzung übernimmt die Unschärfe und setzt ملكية. Aus dem Mieter, der eine Wohnung besitzt, wird damit ihr Eigentümer, und aus einer Räumungsklage ein Streit darüber, wem die Wohnung gehört. Umgekehrt macht sie aus dem juristischen Besitz gelegentlich ممتلكات, das Vermögen, und der Satz handelt von Habe statt von Sachherrschaft. Beide Wendungen klingen einwandfrei und verschieben, wem die Sache rechtlich zusteht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.