Miteigentum
الملكية الشائعة für das Miteigentum nach Bruchteilen, المال الشائع für die ungeteilte Sache selbst, الملكية المشتركة niemals dafür, das ist das Eigentum der Gemeinschaft. Im Zweifel entscheidet, ob jemand einen eigenen Bruchteil hält oder ob die Gemeinschaft hält.
Deutsch und Arabisch stimmen im Grundsatz überein: Beim Miteigentum gehört jedem ein Bruchteil am Ganzen und nicht ein abgegrenztes Stück. Artikel 825 des ägyptischen Zivilgesetzbuchs fasst das in einen Satz, und Artikel 826 zieht die Folge. Über seine حصة شائعة verfügt jeder Teilhaber frei, er darf sie verkaufen, verschenken und verpfänden. Verfügt er dagegen über einen جزء مفرز, ein abgegrenztes Stück des ungeteilten Guts, wandert das Recht des Erwerbers bei der Teilung auf das Stück, das dem Veräußerer zufällt, und wer nicht wusste, dass jener kein abgegrenztes Eigentum hatte, kann die Verfügung anfechten. Daneben steht die الملكية المشتركة, das Eigentum der Gemeinschaft, in dem niemand einen eigenen Anteil hält. Wer Miteigentum übersetzt, entscheidet zwischen Bruchteil, Stück und Gemeinschaft.
الملكية المشتركة ist das Eigentum der Gemeinschaft, dort hält niemand einen eigenen Anteil.
Die حصة شائعة liegt am ganzen Gegenstand und nicht an einem abgegrenzten Stück.
Verfügt ein Teilhaber über ein abgegrenztes Stück, hängt die Wirkung an der späteren Teilung.
Nach der Teilung heißt das Recht ملكية مفرزة und nicht mehr شائعة.
Teilungserklärungen rechnen in Bruchteilen und nicht in Zimmern. Wird der Miteigentumsanteil als bestimmtes Stück des Grundstücks übersetzt, verspricht die Urkunde ein Alleineigentum, das erst die Teilung schaffen kann, und der Erwerber verlässt sich darauf. Ein Familiengespräch über das Haus verträgt die Verkürzung, eine Urkunde, die ein Register einträgt, muss den Anteil als Bruchteil ausweisen.
Miteigentum liest sich für eine automatische Übersetzung wie gemeinsames Eigentum, und sie liefert ملكية مشتركة. Das ist kein ungenaues Wort, sondern eine andere Rechtsfigur: dort gehört die Sache der Gemeinschaft, und kein Teilhaber hat einen eigenen Anteil, über den er verfügen könnte. Genau dieses Verfügungsrecht über die حصة شائعة macht das Miteigentum aus, und im arabischen Satz ist es verschwunden. Ein Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil beschreibt danach ein Geschäft, das der Verkäufer gar nicht abschließen dürfte.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.