Ehe
الزواج für die Ehe als Rechtsverhältnis, عقد الزواج für den Vertrag, der sie begründet, النكاح für den Ausdruck der klassischen Rechtsbücher. Im Zweifel entscheidet, ob vom Zustand die Rede ist oder von der Urkunde, die ihn schafft.
Der arabische Rechtskreis fasst die Ehe als Vertrag, und daraus folgt die ganze Terminologie: Der Vertrag kann صحيح, فاسد oder باطل sein, er wird geschlossen und er wird aufgelöst. Das deutsche Recht denkt die Ehe eher als Status, den ein Gericht begründet und beendet. Deshalb steht عقد الزواج für die Urkunde der Eheschließung und nicht für das, was ein deutscher Ehevertrag regelt, nämlich Güterstand und Unterhalt. Wer Ehe übersetzt, prüft zuerst, ob das Rechtsverhältnis gemeint ist oder das Papier, mit dem es entsteht.
Der deutsche Ehevertrag regelt Güterstand und Unterhalt, عقد الزواج dagegen ist die Eheschließungsurkunde selbst.
„Die Ehe schließen“ heißt إبرام عقد الزواج, das deutsche Bild vom Schließen trägt nicht wörtlich.
Die Zivilehe heißt الزواج المدني und ist nicht in allen arabischen Rechtsordnungen vorgesehen.
Mehrere arabische Rechtsordnungen trennen الزواج الباطل und الزواج الفاسد, diese Zweiteilung kennt das deutsche Eherecht nicht.
Heiratsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse wandern zwischen Standesämtern und Konsulaten hin und her. Trägt ein Dokument النكاح, wo ein modernes Register الزواج erwartet, wirkt es altertümlich, und wer umgekehrt فسخ عقد النكاح glättet, löst den Ausdruck aus dem Gesetz heraus, in dem er steht. Ein Zeitungssatz über ein Ehepaar verträgt jede Variante, eine Urkunde, die ein Amt einträgt, verlangt das Register des Ziellands.
Das arabische Recht fasst die Ehe als Vertrag, und genau darauf fällt eine automatische Übersetzung herein. Aus dem deutschen Ehevertrag, der Güterstand und Unterhalt ordnet, wird عقد الزواج, die Urkunde der Eheschließung selbst, und ein Notariat, das eine Vermögensabrede beurkundet, scheint eine Ehe zu stiften. Wo nur berichtet wird, dass zwei Menschen verheiratet sind, fällt nichts auf. Sobald ein Dokument Rechtsfolgen an den Vertrag knüpft, verschiebt sich der ganze Gegenstand.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.