Sorgerecht
الحضانة für die tatsächliche Betreuung und Erziehung des Kindes, الولاية على النفس für die rechtliche Sorge um seine Person, الولاية على المال für die Vermögenssorge. Im Zweifel entscheidet, ob es um Obhut geht oder um Vertretung.
Das deutsche Recht bündelt Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung in einem Recht und legt es beiden Eltern gemeinsam in die Hand. Das arabische Familienrecht zerlegt genau dieses Bündel: die حضانة, die tägliche Obhut, liegt regelmäßig bei der Mutter, die ولاية, die rechtliche Sorge und Vertretung, beim Vater und nach ihm beim Großvater. Ein Kind kann deshalb bei der Mutter leben, während der Vater über Schule, Pass und Vermögen entscheidet, und im ägyptischen Recht steht der betreuenden Mutter dafür eigens die الولاية التعليمية offen. Wer Sorgerecht übersetzt, kommt mit einem einzigen Wort nicht aus.
الحضانة allein ist nicht das Sorgerecht, denn die Vertretung des Kindes bleibt bei der ولاية.
الحاضن ist der betreuende Elternteil, الولي der Vertretungsberechtigte, die Rollen können bei verschiedenen Personen liegen.
Für das gemeinsame Sorgerecht gibt es keinen feststehenden Ausdruck, wer es beschreibt, benennt الحضانة und الولاية nebeneinander.
Die ägyptische الولاية التعليمية betrifft nur Schulangelegenheiten und ist nicht das Sorgerecht.
Familiengerichtliche Beschlüsse verteilen ein Recht, das das arabische Familienrecht auf zwei Rollen aufteilt. Nennt eine Urkunde nur eine davon, fehlt der Behörde im Zielland die Person, die für das Kind handeln darf, und die Urkunde wird zurückgewiesen. Ein Gespräch darüber, bei wem das Kind lebt, kommt mit einem Wort aus, ein Dokument, das im Ausland gelten soll, braucht beide.
Kein einziges arabisches Wort deckt das Sorgerecht ab, und eine automatische Übersetzung erfindet auch keines. Sie greift zu الحضانة, weil es das häufigere Wort ist, und der Beschluss überträgt danach die Obhut, ohne die Vertretung zu regeln. Das Kind lebt bei der Mutter, und der Vater bleibt الولي und entscheidet über Schule, Reise und Vermögen. Der Satz liest sich vollständig, und genau die Hälfte des zugesprochenen Rechts fehlt darin.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.