Vormundschaft
الوصاية für die Vormundschaft, die ein vom Vater benannter oder vom Gericht bestellter وصي führt, القوامة für die gerichtlich angeordnete Verwaltung durch einen قيم, الولاية für die Sorge, die dem Vater von Gesetzes wegen zusteht. Im Zweifel entscheidet, ob jemand bestellt wurde oder von selbst berufen ist.
Deutsch stellt Vormundschaft und Betreuung nebeneinander und unterscheidet danach, ob ein Minderjähriger ohne Eltern oder ein Volljähriger betroffen ist. Das arabische Recht staffelt nach der Quelle der Befugnis: die الولاية entsteht kraft Gesetzes zugunsten des Vaters, die الوصاية geht auf eine Benennung durch den Vater oder auf eine gerichtliche Bestellung zurück, die القوامة ordnet das Gericht an, wenn niemand sonst da ist oder wenn über einen Volljährigen der الحجر verhängt wurde. Der Kreis der Befugnisse betrifft dabei vor allem das Vermögen des Betroffenen. Wer Vormundschaft übersetzt, beantwortet mit dem Wort die Frage, wer den Vertreter eingesetzt hat.
Die Betreuung eines Volljährigen ist keine وصاية über ein Kind, dafür führt das arabische Recht die القوامة und den الحجر.
الولاية entsteht von Gesetzes wegen, وصاية und قوامة werden bestellt.
Der Vormund heißt الوصي, der gerichtlich bestellte Pfleger القيم, der Vertreter kraft Gesetzes الولي.
الوصية ist das Testament, الوصاية die Vormundschaft, die beiden Wörter nicht verwechseln.
Bestellt ein Gericht jemanden für ein Kind, muss aus dem Wort hervorgehen, wer ihn eingesetzt hat. Steht وصاية, wo mangels Benennung durch den Vater ein قيم eingesetzt wurde, benennt die Urkunde eine Rechtsfigur, die im Fall gar nicht vorkommt. Für eine Erzählung über einen Fürsorger genügt das lose Wort, für ein Dokument, das Vertretungsmacht ausweist, genügt es nicht.
Vormund und Betreuer verschwimmen maschinell zu وصي, weil das Wort im Alltag jeden bezeichnet, der für einen anderen sorgt. In einer Bestallungsurkunde für einen volljährigen Betreuten steht danach eine Vormundschaft über ein Kind, und das zuständige Gericht ist ein anderes. Wer bestellt hat, Vater oder Gericht, entscheidet zwischen وصاية und قوامة, und diese Angabe steht in der Urkunde selten in demselben Satz wie das Wort. Der Text bleibt förmlich und benennt die falsche Rechtsfigur.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.