Testament
الوصية für das Testament, das über höchstens ein Drittel des Nachlasses verfügt, الوصية الواجبة für das Pflichtvermächtnis kraft Gesetzes, الوصاية niemals dafür, das ist die Vormundschaft. Im Zweifel entscheidet, ob jemand verfügt hat oder ob das Gesetz zuteilt.
Ein deutsches Testament setzt Erben ein, enterbt und verteilt das ganze Vermögen. Die arabische الوصية kann das nicht: Die Erbquoten stehen fest und gehören nach der Rechtsprechung zur öffentlichen Ordnung, und die Verfügungsfreiheit endet beim Drittel des Nachlasses. Darüber hinaus wirkt eine Verfügung nur, wenn die volljährigen Erben nach dem Tod zustimmen. Zugunsten eines Erben ist sie nach den klassischen Schulen unwirksam, während das ägyptische Gesetz 71 von 1946 sie innerhalb des Drittels ohne Zustimmung zulässt. Wer Testament mit الوصية übersetzt, überträgt eine Urkunde, die im Zielland nur einen Bruchteil ihrer Wirkung entfaltet.
Die الوصية kann keine Erben einsetzen, die Erbquoten sind zwingend.
Über ein Drittel des Nachlasses hinaus wirkt die Verfügung nur mit Zustimmung der volljährigen Erben.
Eine Verfügung zugunsten eines Erben ist nach den klassischen Schulen unwirksam, das ägyptische Recht lässt sie im Rahmen des Drittels zu.
الوصاية ist die Vormundschaft, الوصية das Testament, dieselbe Wurzel trägt zwei Rechtsfiguren.
Ein deutsches Testament wandert mit dem Erbschein ins Ausland, und dort greift ein engeres Recht. Steht وصية über einer Verfügung, die das ganze Vermögen verteilt, verspricht die Urkunde mehr, als sie jenseits des Drittels ohne Zustimmung der Erben bewirken kann. Für die Wiedergabe eines letzten Willens im Familienkreis genügt das Wort, für ein Schriftstück, das ein Amt ausführen soll, gehört die Grenze mit übersetzt.
Testament trifft maschinell zuverlässig وصية, und gerade deshalb bleibt der Fehler unsichtbar. Das Wort ist richtig, die Rechtsfigur dahinter ist eine andere: Wo das deutsche Testament Erben einsetzt und enterbt, verfügt die arabische الوصية über höchstens ein Drittel und grundsätzlich nicht zugunsten eines Erben. Eine Klausel, die einem Kind das ganze Haus zuspricht, liest sich im arabischen Text vollkommen wirksam und ist es nicht. Auffällig wird das erst vor dem Gericht, das die Urkunde vollziehen soll.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.