Abnahme
acceptance of the works oder approval für die Billigung des fertigen Werks. Nicht mit Annahme, der Vertragsannahme, verwechseln, die ebenfalls acceptance heißt. Im Zweifel entscheidet, ob das Werk gebilligt oder ein Angebot angenommen wird.
Die Abnahme ist im Werkvertragsrecht die Billigung des fertiggestellten Werks durch den Besteller, und an sie knüpfen sich schwere Folgen: Der Werklohn wird fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Gefahr geht über, die Beweislast kehrt sich um. Im Englischen ist acceptance of the works oder approval richtig, im Bau- und Anlagenbereich auch taking-over. Die Falle ist, dass auch Annahme mit acceptance übersetzt wird, obwohl sie die Vertragsannahme meint. Wer Abnahme und Annahme beide nur mit acceptance übersetzt, lässt den Leser im Unklaren, ob es um die Billigung eines Werks oder die Annahme eines Angebots geht.
Abnahme ist nicht Annahme, die eine billigt das fertige Werk, die andere nimmt ein Angebot an, beide heißen acceptance.
Abnahme ist nicht Annahmeverzug, das ist der Gläubigerverzug, ein anderer Begriff.
Für Bauwerke ist acceptance of the works oder taking-over klarer als das bloße acceptance.
Die Abnahmefiktion heißt deemed acceptance, nicht fictional acceptance.
Übergibt ein Unternehmer ein fertiges Bauwerk oder IT-System zur Abnahme, trägt die Wortwahl die ausgelösten Rechtsfolgen. Steht bloß acceptance, kann der Leser es für die Vertragsannahme halten. Wo grob von einer Übergabe die Rede ist, mag taking-over reichen; sobald Fälligkeit, Gefahrübergang und Gewährleistungsbeginn daran hängen, gehört acceptance of the works hin.
Weil Abnahme und Annahme im Englischen beide acceptance heißen, macht ein automatischer Übersetzer zwischen ihnen keinen Unterschied. Aus der Billigung eines fertigen Werks wird dann ununterscheidbar die Annahme eines Angebots. Wo der Kontext klar ist, fällt es nicht auf; in einem Werkvertrag, wo an der Abnahme Fälligkeit und Gewährleistung hängen, verwischt es die entscheidende Rechtsfolge.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.