Angeklagter
defendant nach der amtlichen englischen Fassung für den Beschuldigten nach Eröffnung des Hauptverfahrens; davor heißt er accused und nach Anklageerhebung indicted accused. Das Deutsche kennt drei Stufen, die im Englischen zusammenfallen. Im Zweifel entscheidet, in welchem Verfahrensabschnitt die Person steht.
Die deutsche Terminologie verrät den Verfahrensstand: Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, Angeschuldigter nach Erhebung der öffentlichen Klage, Angeklagter nach dem Eröffnungsbeschluss. Das Englische kennt diese Staffelung nicht und arbeitet weitgehend mit accused und defendant. Wer alle drei gleich überträgt, verschenkt eine Information, die im Original ohne weitere Angabe mitläuft, und kann den Verfahrensstand unkenntlich machen. Zu unterscheiden ist ferner der Verurteilte nach rechtskräftigem Abschluss.
Beschuldigter, Angeschuldigter und Angeklagter bezeichnen dieselbe Person in drei Verfahrensstufen.
Die Bezeichnung verrät den Verfahrensstand und sollte nicht eingeebnet werden.
Defendant bezeichnet im Zivilprozess den Beklagten, der Zusammenhang muss das Strafverfahren klarstellen.
Suspect ist polizeisprachlich und keine Bezeichnung der Strafprozessordnung.
Übersetzt eine Kanzlei einen Verfahrensstand für die Konzernzentrale, steckt die Auskunft im Wort selbst. Steht durchgehend defendant, ist nicht mehr erkennbar, ob ermittelt oder bereits verhandelt wird. Für eine Kurzmeldung nachrangig; in einem Statusbericht geht die zentrale Information verloren.
Angeklagter wirkt für eine Maschine austauschbar mit Beschuldigter, weshalb sie alle drei Stufen als defendant oder accused wiedergibt. Damit verschwindet die Angabe zum Verfahrensstand, die im deutschen Wort ohne Zusatz mitläuft. Wo der Eröffnungsbeschluss erwähnt ist, klärt es sich; in einem Statusbericht lässt sich der Abschnitt nicht mehr bestimmen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.