Beschaffenheit
quality oder condition, wenn die vereinbarten oder üblichen Merkmale der Sache gemeint sind, characteristics für die Gesamtheit der Eigenschaften. Constitution oder nature verfehlen den Begriff. Im Zweifel entscheidet, ob die geschuldeten Eigenschaften der Sache gemeint sind.
Beschaffenheit bezeichnet die Merkmale und Eigenschaften, die eine Sache haben soll, und an der Abweichung der tatsächlichen von der geschuldeten Beschaffenheit bemisst sich der Sachmangel. Nach Paragraph 434 BGB gehören dazu Art, Menge, Qualität, Funktionalität und Kompatibilität. Im Englischen passt quality oder condition, für die Gesamtheit der Merkmale characteristics oder features. Der falsche Freund ist constitution, das im Englischen eher die körperliche Verfassung oder eine Verfassung im staatsrechtlichen Sinn meint. Wer Beschaffenheit mit constitution oder nature übersetzt, trifft nicht die kaufrechtlichen Eigenschaften, an denen die Mangelfreiheit hängt.
Beschaffenheit ist quality oder condition, nicht constitution, das meint die körperliche Verfassung oder eine staatliche Verfassung.
Nature ist zu unbestimmt, die kaufrechtliche Beschaffenheit umfasst konkrete Merkmale wie Menge und Funktionalität.
Die vereinbarte Beschaffenheit ist die agreed quality, die übliche die usual oder ordinary quality.
Beschaffenheit meint die Ist- gegen die Soll-Beschaffenheit, also actual gegen required quality.
Vereinbaren die Parteien bestimmte Eigenschaften der Kaufsache, trägt die Wortwahl, dass daran die Mangelfreiheit hängt. Steht constitution, klingt es nach körperlicher Verfassung statt nach den geschuldeten Merkmalen. Grob mag condition reichen; sobald die vereinbarten Eigenschaften gegen die üblichen abgegrenzt werden, gehört quality hin.
Für Beschaffenheit greift ein automatischer Übersetzer leicht zu constitution oder nature, die im Recht anderes meinen. Constitution steht für die körperliche oder staatliche Verfassung, nature bleibt vage, beides verfehlt die geschuldeten Merkmale. Wo der Kontext das auflöst, mag es durchgehen; in einer Beschaffenheitsvereinbarung trägt quality oder condition die gemeinten Eigenschaften.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.