Eingriffsregelung
impact mitigation regulation für die naturschutzrechtliche Stufenfolge von Vermeidung, Ausgleich, Ersatz und Ersatzzahlung. Sie greift unabhängig davon, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet. Im Zweifel entscheidet, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt.
Die Eingriffsregelung folgt einer festen Stufenfolge: Zuerst ist die Beeinträchtigung zu vermeiden, dann auszugleichen, dann zu ersetzen, und erst zuletzt kommt eine Ersatzzahlung in Betracht. Ausgleich und Ersatz sind dabei nicht dasselbe: Der Ausgleich stellt die beeinträchtigte Funktion an Ort und Stelle wieder her, der Ersatz schafft sie in anderer Weise oder an anderer Stelle. Das Englische kennt für diese Abstufung keinen festen Begriffsapparat und arbeitet mit mitigation, compensation und offsetting.
Ausgleich und Ersatz sind verschieden, der eine stellt die Funktion vor Ort wieder her, der andere schafft sie anderswo.
Die Stufenfolge ist zwingend, eine Ersatzzahlung kommt erst zuletzt in Betracht.
Mitigation meint im Englischen häufig die Vermeidung, compensation den Ausgleich, die Zuordnung ist nicht fest.
Die Eingriffsregelung greift unabhängig von einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Versiegelt ein Vorhaben Flächen, muss der Vorhabenträger die Stufenfolge abarbeiten, bevor er zahlen darf. Steht nur compensation, erscheint die Zahlung als gleichwertige Option statt als letzte Stufe. Für eine Projektskizze nachrangig; in der Genehmigungsplanung bestimmt die Reihenfolge Kosten und Aufwand.
Eingriffsregelung gibt eine Maschine als intervention regulation oder encroachment rule wieder, beides ohne naturschutzrechtlichen Halt. Zusätzlich fallen Ausgleich und Ersatz im Englischen beide auf compensation zusammen, sodass die Stufenfolge verschwindet. Wo die Reihenfolge beschrieben ist, erschließt es sich; in einer Auflagenliste wirken die Stufen gleichrangig.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.