Umweltverträglichkeitsprüfung
environmental impact assessment nach der europäischen Richtlinie und dem deutschen Umsetzungsgesetz. Sie ist kein eigenes Verfahren, sondern unselbständiger Bestandteil der jeweiligen Zulassung. Im Zweifel entscheidet, ob ein eigenständiges Verfahren oder ein Prüfungsschritt gemeint ist.
Für Übersetzer ist die Einordnung wichtiger als der Terminus: Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein eigenständiges Verfahren mit eigenem Bescheid, sondern unselbständiger Bestandteil des jeweiligen Zulassungsverfahrens. Wer sie als procedure wiedergibt, weckt die Erwartung eines gesonderten Antrags. Ob überhaupt eine Prüfung nötig ist, klärt die Vorprüfung des Einzelfalls, die schon im deutschen Gesetzestext Screening heißt. Für Pläne und Programme gilt die gesonderte strategische Umweltprüfung.
Die Prüfung ist unselbständiger Bestandteil des Zulassungsverfahrens, es gibt keinen eigenen Bescheid.
Die Vorprüfung des Einzelfalls heißt schon im deutschen Gesetzestext Screening.
Die strategische Umweltprüfung für Pläne und Programme ist ein eigenes Instrument, strategic environmental assessment.
Die Verträglichkeitsprüfung nach dem Naturschutzrecht ist etwas anderes und heißt appropriate assessment.
Plant ein Investor ein Großvorhaben und prüft die Genehmigungsschritte, entscheidet die Einordnung über den Zeitplan. Steht environmental impact assessment procedure, kalkuliert er ein eigenes Verfahren mit eigenem Bescheid ein. Für eine Machbarkeitsstudie nachrangig; in der Terminplanung verschiebt es die Meilensteine.
Umweltverträglichkeitsprüfung zerlegt eine Maschine zu environmental compatibility test oder environmental tolerance check, beides ohne Halt. Greift sie zum eingeführten environmental impact assessment, trifft sie den Begriff, unterstellt aber leicht ein eigenständiges Verfahren. Wo die Zulassung genannt ist, klärt es sich; in einer Verfahrensübersicht entsteht ein zusätzlicher Schritt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.