Einlage
contribution oder capital contribution, wenn die Leistung des Gesellschafters auf das Gesellschaftskapital gemeint ist. Deposit gehört zur Bank, nicht zur Gesellschaft. Im Zweifel entscheidet, ob die gesellschaftsrechtliche Einlage oder eine Bankeinlage gemeint ist.
Die Einlage ist die Leistung, die ein Gesellschafter auf das Kapital der Gesellschaft erbringt, in Geld als Bareinlage oder in Sachwerten als Sacheinlage, und sie ist Grundlage seiner Beteiligung. Im Englischen ist contribution oder capital contribution richtig. Der falsche Freund ist deposit, denn das Deutsche nutzt Einlage auch für die Bankeinlage, das beim Kreditinstitut hinterlegte Geld. Wer die gesellschaftsrechtliche Einlage mit deposit übersetzt, verschiebt sie in den Bankkontext und verfehlt, dass hier Kapital aufgebracht wird, das der Gesellschaft dauerhaft gewidmet ist und der Kapitalerhaltung unterliegt.
Die gesellschaftsrechtliche Einlage ist contribution, deposit ist die Bankeinlage, die Kontexte nicht mischen.
Bareinlage ist cash contribution, Sacheinlage contribution in kind, die beiden Formen trennen.
Die Einlage ist zu erbringen und unterliegt der Kapitalerhaltung, sie ist kein rückforderbares Guthaben.
Einlage im Alltag kann auch die Schuheinlage meinen, insole, im Rechtstext ausgeschlossen, aber maschinell nicht immer.
Verpflichtet sich ein Gesellschafter zur Leistung seiner Einlage, trägt die Wortwahl den Kapitalbezug. Steht deposit, klingt es nach einem Bankguthaben statt nach gewidmetem Gesellschaftskapital. Grob mag contribution reichen; sobald die Kapitalaufbringung gemeint ist, gehört capital contribution hin.
Weil Einlage im Deutschen auch das Bankguthaben meint, wird sie maschinell oft zu deposit, in Alltagskontexten sogar zu insole, der Schuheinlage. Die gesellschaftsrechtliche Kapitalleistung, die contribution trägt, geht dabei unter. Im Bankkontext passt deposit zufällig; in einem Gesellschaftsvertrag verschiebt es die Einlage vom Kapital zum Konto.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.