Grundpfandrecht
real property lien oder charge over land als Oberbegriff für Hypothek und Grundschuld. Mortgage ist nur die Hypothek, nicht die Gattung. Im Zweifel entscheidet, ob die Gattung oder eine bestimmte Sicherheit gemeint ist.
Grundpfandrecht ist der Oberbegriff für die dinglichen Rechte, mit denen ein Grundstück zur Sicherung einer Forderung belastet wird, und darunter fallen Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Genau hier stolpert die Übersetzung, denn mortgage entspricht nur der akzessorischen Hypothek, während die im deutschen Alltag dominierende Grundschuld als nicht akzessorische land charge daneben steht. Wer Grundpfandrecht pauschal mit mortgage übersetzt, verengt die ganze Gattung auf einen Unterfall und trifft ausgerechnet die seltenere Form. Für Kreditverträge, Grundschuldbestellungen und Grundbuchauszüge ist der Oberbegriff real property lien oder charge over land der sichere Anker, die konkrete Sicherheit wird dann als mortgage oder land charge benannt.
Mortgage ist nicht der Oberbegriff, sondern nur die Hypothek, für das Grundpfandrecht als Gattung real property lien oder charge over land verwenden.
Die deutsche Grundschuld ist keine mortgage, sie ist nicht akzessorisch, im Englischen am ehesten land charge.
Lien allein ist im Common Law oft enger und an bestimmte Forderungen geknüpft, deshalb real property lien präzisieren.
Hypothek und Grundschuld nicht gleichsetzen, die eine hängt an der Forderung, die andere nicht.
Sicherheitenübersicht oder Grundbuchauszug in Abteilung drei: mit der Wortwahl entscheidet sich, ob die Gattung oder eine bestimmte Sicherheit gemeint ist. Als mortgage verschwindet die übliche Grundschuld hinter einem Begriff, der sie nicht meint. Grob durchgehend; sobald Hypothek und Grundschuld getrennt werden müssen, braucht es Oberbegriff und richtige Unterform.
Aus Grundpfandrecht wird maschinell fast immer eine mortgage, obwohl das nur die Hypothek meint und die häufigere Grundschuld ausblendet. Aus dem Oberbegriff wird ein einzelner, dazu seltenerer Unterfall. Dass ein Grundstück belastet ist, trägt das noch; in einem Kredit- oder Grundbuchdokument verzerrt es, welche Sicherheit bestellt wurde.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.