Eigentum
ownership für das Recht an der Sache, title für den nachweisbaren Rechtstitel. Property meint eher die Sache selbst. Im Zweifel entscheidet, ob das Recht oder der Gegenstand gemeint ist.
Deutsch trennt scharf zwischen Eigentum als Recht und Besitz als tatsächlicher Herrschaft. Englisch verteilt das Eigentum auf mehrere Wörter: ownership meint das Recht, title den belegbaren Rechtstitel, property oft den Gegenstand oder das Vermögen. Wer Eigentum pauschal mit property übersetzt, verwechselt das Recht mit der Sache, und im Grundstücksrecht steckt der Unterschied genau in title, dem, was das Grundbuch ausweist. Für die Abgrenzung von Eigentum und Besitz ist ownership der Anker, denn possession beschreibt nur die Sachherrschaft, nicht die rechtliche Zuordnung.
Property ist im Englischen oft die Sache selbst, nicht das Recht, wer das Eigentumsrecht meint, sagt ownership.
Title ist der Rechtstitel, nicht der Buchtitel oder eine Amtsbezeichnung, im Sachenrecht geht es um den Nachweis des Eigentums.
Eigentum und Besitz fallen im Englischen leicht zusammen, ownership ist das Recht, possession die tatsächliche Herrschaft.
Owner ist der Eigentümer, possessor der Besitzer, die beiden nicht vertauschen.
Ein Grundbuchauszug, eine Übereignung, ein Sicherungsvertrag: hier trägt die Wortwahl die Rechtsfolge. Steht property, wo ownership gemeint ist, verschiebt sich der Sinn von der rechtlichen Zuordnung auf die bloße Sache. In einer Alltagsnotiz unkritisch; sobald ein Dokument das Eigentumsrecht überträgt oder belastet, gehört dieses Wort geprüft.
Automatische Übersetzer greifen für Eigentum fast reflexhaft zu property, dem Wort für die Sache, nicht für das Recht daran. Das verfehlt die rechtliche Zuordnung, die ownership oder im Grundbuch title trägt. Wo es nur darum geht, wem etwas gehört, fällt das nicht auf; sobald das Recht selbst übertragen wird, kippt der Sinn.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.