Hypothek
mortgage nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das akzessorische Grundpfandrecht. Die Grundschuld heißt dagegen land charge, obwohl beide im Deutschen Grundpfandrechte sind. Im Zweifel entscheidet, ob eine bestimmte Forderung gesichert wird.
Die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung und ist an deren Bestand gebunden; erlischt die Forderung, wandelt sich die Hypothek in eine Eigentümergrundschuld. Die amtliche englische Fassung sagt mortgage. In der deutschen Bankpraxis ist die Hypothek weitgehend von der Grundschuld verdrängt worden, weil diese flexibler ist. Für den Übersetzer folgt daraus eine Falle: Wer mortgage pauschal für jedes Grundpfandrecht einsetzt, macht aus der praktisch häufigeren Grundschuld eine Hypothek und unterstellt eine Bindung an die Forderung.
Mortgage ist die Hypothek, nicht die Grundschuld, die amtliche Fassung für diese lautet land charge.
Die Hypothek erlischt nicht ersatzlos mit der Forderung, sie wandelt sich in eine Eigentümergrundschuld.
Der englische mortgage überträgt traditionell eine Eigentümerstellung und deckt sich funktionell nicht vollständig mit der deutschen Hypothek.
Grundpfandrecht ist der Oberbegriff, englisch etwa charge on land, und umfasst Hypothek wie Grundschuld.
Steht in einer Urkunde ein Grundpfandrecht und der Erwerber prüft, was gesichert ist, trägt die Wortwahl die Antwort. Erscheint mortgage für eine Grundschuld, sucht er nach der zugrunde liegenden Forderung und findet keine. Bei einer groben Beschreibung des Objekts unkritisch; in einer Sicherheitenübersicht führt es zur falschen Bewertung.
Weil Hypothek und mortgage einander lautlich nahestehen, setzt eine Maschine mortgage bereitwillig für jedes deutsche Grundpfandrecht ein, auch für die Grundschuld. Ob eine Forderung gesichert wird oder nicht, verschwindet dabei. Wo die Forderung ausdrücklich genannt ist, trägt es; in einer Sicherheitenliste werden zwei verschiedene Rechte zu einem.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.