konsularische Beglaubigung

consular legalisation
Substantiv · Juristisch

consular legalisation für die Bestätigung der Echtheit durch die Vertretung des Zielstaats; sie kommt in Betracht, wenn keine Apostille möglich ist. Sie setzt regelmäßig eine Vorbeglaubigung voraus. Im Zweifel entscheidet, ob der Zielstaat dem Haager Übereinkommen angehört.

Wann welche Übersetzung
consular legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem sie verwendet werden soll.
Mehr dazu
Warum

Die Wahl zwischen Apostille und Legalisation richtet sich allein nach dem Zielstaat: Gehört er dem Haager Übereinkommen an, genügt die Apostille und die Legalisation ist ausgeschlossen; andernfalls bleibt nur der konsularische Weg. Dieser ist aufwendiger, weil er eine Beglaubigungskette im Inland voraussetzt und die Vertretung eigene Anforderungen stellen kann. Für Urkunden aus Staaten ohne Übereinkommen gilt das Verfahren umgekehrt über die deutsche Vertretung im Herkunftsstaat.

Typische Fehler

Gehört der Zielstaat dem Haager Übereinkommen an, ist die Legalisation ausgeschlossen.

Die Vertretung verlangt regelmäßig eine vorherige Beglaubigungskette im Inland.

Für ausländische Urkunden verläuft das Verfahren über die deutsche Vertretung im Herkunftsstaat.

Consular certification ist unspezifisch, eingeführt ist consular legalisation.

Beispiele
eine Urkunde legalisieren to legalise a document
diplomatische Vertretung diplomatic mission
Haager Übereinkommen Hague Convention
Beglaubigungskette chain of certification
Herkunftsstaat state of origin
Zielstaat state of destination
Worauf es ankommt

Stammt eine Urkunde aus einem Staat ohne Apostille, führt der Weg über die Vertretung. Steht consular certification, wird ein Verfahren benannt, das so nicht heißt. Für eine Terminplanung nachrangig; beim Antrag wird der falsche Weg beschritten.

Was die Maschine übersieht

Weil konsularische Beglaubigung zusammengesetzt ist, bildet eine Maschine consular certification oder consular attestation; eingeführt ist consular legalisation. Dass Apostille und Legalisation einander ausschließen, trägt keine Fassung. Wo der Zielstaat genannt ist, klärt es sich; in einer Ablaufplanung werden beide Wege nebeneinander eingeplant.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.