Lastschrift
direct debit nach der europäischen Zahlungsverkehrsverordnung für den vom Empfänger ausgelösten Einzug. Die Basislastschrift heißt SEPA Core Direct Debit, die Firmenlastschrift SEPA B2B Direct Debit. Im Zweifel entscheidet, ob Verbraucher oder Unternehmen belastet werden.
Bei der Lastschrift löst der Empfänger den Zahlungsvorgang aus, nicht der Zahler; Grundlage ist das Mandat, englisch mandate. Die europäischen Verfahren tragen feste Namen: die Basislastschrift heißt SEPA Core Direct Debit, die Firmenlastschrift SEPA B2B Direct Debit. Das Gesetz gibt dem Zahler bei beiden Verfahren einen Erstattungsanspruch ohne Angabe von Gründen, geltend zu machen binnen acht Wochen ab der Belastung. Beim Firmenverfahren wird er jedoch regelmäßig durch die Sonderbedingungen der Banken abbedungen, was zulässig ist, weil es nur Unternehmen offensteht.
Bei der Lastschrift löst der Empfänger den Vorgang aus, bei der Überweisung der Zahler, die Richtung nicht vertauschen.
Basislastschrift und Firmenlastschrift sind verschiedene Verfahren, SEPA Core und SEPA B2B Direct Debit.
Der Erstattungsanspruch ohne Angabe von Gründen gilt gesetzlich für beide Verfahren und läuft acht Wochen, beim Firmenverfahren wird er aber vertraglich abbedungen.
Standing order ist der Dauerauftrag, den der Zahler erteilt, und keine Lastschrift.
Erteilt ein Kunde einem Anbieter ein Mandat und wird der Vertrag übersetzt, hängt am Verfahren das Erstattungsrecht. Steht nur direct debit, bleibt offen, ob die Belastung zurückgegeben werden kann. Für eine Preisliste nachrangig; in den Zahlungsbedingungen entscheidet es über die Rückgabemöglichkeit.
Für Lastschrift liefert eine Maschine direct debit meist richtig, verliert aber die Verfahrensvariante. Ob es sich um die Basis- oder die Firmenlastschrift handelt, entscheidet über das Erstattungsrecht und verschwindet in der Übersetzung. Wo das Mandat beschrieben wird, deutet es sich an; in einer Zahlungsklausel bleibt die Rückgabemöglichkeit ungeklärt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.