Direktionsrecht
employer's right to give instructions, wenn das arbeitsrechtliche Weisungsrecht gemeint ist. Direction right ist wörtlich und ohne festen englischen Sinn. Im Zweifel entscheidet, ob das Konkretisieren der Arbeitspflicht durch Weisung gemeint ist.
Das Direktionsrecht, gleichbedeutend mit dem Weisungsrecht, gibt dem Arbeitgeber das Recht, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit dies nicht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgegeben ist, geregelt in Paragraph 106 GewO. Im Englischen ist employer's right to give instructions die genaueste Wiedergabe, right to direct die knappere Fügung, im angloamerikanischen Recht steht managerial prerogative funktional daneben. Wörtlich als direction right trifft es keinen Begriff, als bloßes management right fehlt der Bezug auf die Konkretisierung der Arbeitspflicht.
Wörtlich als direction right ist es kein englischer Begriff, employer's right to give instructions verwenden.
Managerial prerogative ist funktional verwandt, aber weiter, es umfasst allgemeine Leitungsentscheidungen.
Das Direktionsrecht wird durch billiges Ermessen begrenzt, das ist reasonable discretion, nicht bloß discretion.
Direktionsrecht und Weisungsrecht sind austauschbar, nicht zwei verschiedene Rechte.
Weist ein Arbeitgeber einem Beschäftigten neue Aufgaben oder einen anderen Ort zu, trägt die Wortwahl das Weisungsrecht. Steht direction right, entsteht ein Ausdruck ohne festen englischen Sinn. Grob mag managerial prerogative reichen; sobald die Konkretisierung nach Paragraph 106 GewO gemeint ist, gehört employer's right to give instructions hin.
Direktionsrecht wird maschinell oft wörtlich zu direction right zusammengesetzt, was im Englischen nichts trägt, oder unbestimmt zu management right verkürzt. Der Bezug auf die Konkretisierung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitspflicht bleibt verborgen. Wo nur allgemein von Anordnungen die Rede ist, mag es durchgehen; in einer arbeitsrechtlichen Klausel trägt employer's right to give instructions das Weisungsrecht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.