Nichterfüllung
non-performance, wenn die geschuldete Leistung ausbleibt. Non-fulfilment ist zu unbestimmt für den schuldrechtlichen Kontext. Im Zweifel entscheidet, ob das Ausbleiben der Leistung als Leistungsstörung gemeint ist.
Nichterfüllung meint, dass der Schuldner die geschuldete Leistung nicht erbringt, und daran knüpfen sich die zentralen Rechtsbehelfe, Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt. Im Englischen ist non-performance der stehende Begriff, failure to perform die flüssigere Variante. Das allgemeine non-fulfilment ist zu vage und trägt die rechtstechnische Bedeutung nicht, denn es fehlt der Bezug zur Leistungspflicht des Schuldrechts. Wer Nichterfüllung genau übersetzt, hält sie zudem von der Schlechtleistung getrennt, die nicht das Ausbleiben, sondern die mangelhafte Erbringung meint.
Non-fulfilment ist zu allgemein, für die schuldrechtliche Leistungsstörung non-performance oder failure to perform verwenden.
Nichterfüllung ist nicht Schlechtleistung, das eine bleibt aus, das andere wird mangelhaft erbracht.
Non-performance ist nicht Unmöglichkeit, die Leistung bleibt aus, ist aber nicht notwendig unmöglich.
Breach ist der Oberbegriff, die Nichterfüllung ist eine seiner Erscheinungsformen, nicht dasselbe.
Stützt jemand einen Anspruch darauf, dass die Gegenseite gar nicht geleistet hat, trägt die Wortwahl die Leistungsstörung. Als bloßes non-fulfilment verliert es den Bezug zur Leistungspflicht. Umgangssprachlich mag das durchgehen; sobald Schadensersatz statt der Leistung oder Rücktritt daran hängen, gehört non-performance hin.
Wörtlich übersetzt wird Nichterfüllung leicht zu non-fulfilment, einem Wort ohne schuldrechtliche Kontur. Der Bezug zur Leistungspflicht, an dem Schadensersatz und Rücktritt hängen, geht dabei verloren. Beiläufig ist das gleichgültig; in einer Klausel über Rechtsbehelfe trägt non-performance die genaue Störung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.