Einrede des nicht erfüllten Vertrags

defence of non-performance
Substantiv · Juristisch

defence of non-performance oder der lateinische Fachausdruck exceptio non adimpleti contractus, wenn eine Partei die Leistung verweigert, solange die Gegenseite nicht leistet. Im Zweifel entscheidet, ob das gegenseitige Zug-um-Zug-Verhältnis gemeint ist.

defence of non-performance
die Einrede, die eigene Leistung zu verweigern, solange die andere Partei ihre Gegenleistung nicht erbringt, nach Paragraph 320 BGB.
exceptio non adimpleti contractus
der lateinische Fachausdruck, in juristischen Texten geläufig und eindeutig.
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Warum

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags gibt einer Partei bei einem gegenseitigen Vertrag das Recht, die eigene Leistung zu verweigern, solange die andere ihre Gegenleistung nicht erbringt, geregelt in Paragraph 320 BGB. Im Englischen ist defence of non-performance der beschreibende, exceptio non adimpleti contractus der lateinische Fachbegriff, den Juristen sofort verstehen. Sie ist eine dilatorische, also aufschiebende Einrede und gibt ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Gegenleistung. Wer sie wörtlich als objection of the unfulfilled contract übersetzt, trifft keinen etablierten englischen Begriff und macht den Zug-um-Zug-Charakter unkenntlich.

Typische Fehler

Wörtlich als objection of the unfulfilled contract ist es kein englischer Rechtsbegriff, defence of non-performance oder die exceptio verwenden.

Die Einrede ist dilatorisch, sie hemmt nur bis zur Gegenleistung, sie vernichtet den Anspruch nicht.

Sie setzt einen gegenseitigen Vertrag voraus, bei einseitigen Pflichten greift sie nicht.

Zug um Zug heißt concurrently oder step by step, das trägt den Kern der Einrede mit.

Beispiele
die Einrede des nicht erfüllten Vertrags the defence of non-performance
Leistung nur Zug um Zug performance only concurrently
die Gegenleistung steht aus the counter-performance is outstanding
sich auf die Einrede berufen to invoke the defence
Zurückbehaltung bis zur Gegenleistung withholding until counter-performance
Worauf es ankommt

Verweigert ein Käufer die Zahlung, weil der Verkäufer noch nicht geliefert hat, trägt die Wortwahl das Zug-um-Zug-Verhältnis. Wörtlich übersetzt entsteht ein Ausdruck, den kein englischer Jurist kennt. Grob mag defence of non-performance reichen; sobald der Text juristisch genau sein soll, ist die exceptio non adimpleti contractus eindeutig.

Was die Maschine übersieht

Wörtlich übersetzt wird die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zu einer objection of the unfulfilled contract, die kein englischer Jurist kennt. Der etablierte Ausdruck, defence of non-performance oder die exceptio, bleibt unentdeckt. Grob geht das durch; in einem juristischen Schriftsatz wirkt die wörtliche Fügung unklar.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.