Ordnungswidrigkeit
regulatory offence nach der amtlichen Fassung des Ordnungswidrigkeitengesetzes für eine eigene Kategorie zwischen Straftat und bloßem Verwaltungsverstoß. Sie führt zu keiner Vorstrafe. Im Zweifel entscheidet, ob eine Kriminalstrafe droht oder eine Geldbuße der Verwaltungsbehörde.
Das deutsche Recht kennt eine eigene Kategorie zwischen Straftat und bloßem Verwaltungsverstoß: die Ordnungswidrigkeit. Verfolgt wird sie nicht von der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren, sondern von einer Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren, geahndet mit einer Geldbuße. Amtlich heißt sie regulatory offence, die Geldbuße regulatory fine. Entscheidend für den Übersetzer ist die Folge: Eine Ordnungswidrigkeit begründet keine Vorstrafe und erscheint nicht im Führungszeugnis. Misdemeanour und criminal offence sind deshalb falsch, denn sie unterstellen Kriminalcharakter.
Misdemeanour und criminal offence unterstellen eine Kriminalstrafe, die Ordnungswidrigkeit führt gerade zu keiner Vorstrafe.
Verfolgt wird sie von einer Verwaltungsbehörde, nicht von der Staatsanwaltschaft, das Verfahren heißt regulatory fining proceedings.
Administrative offence ist im europäischen Sprachgebrauch verbreitet und verständlich, amtlich ist regulatory offence.
Die Geldbuße ist regulatory fine und keine Geldstrafe, diese heißt fine und setzt eine Verurteilung voraus.
Fragt ein ausländischer Arbeitgeber nach Vorstrafen und der Bewerber legt Unterlagen über einen Verkehrsverstoß vor, entscheidet die Einordnung. Steht misdemeanour, liest die Personalabteilung eine Straftat, wo keine vorliegt. Für ein Gespräch nachrangig; in einer Bewerbungsunterlage oder einem Visumantrag kann es über die Entscheidung mitbestimmen.
Ordnungswidrigkeit trifft eine Maschine je nach Umgebung mit misdemeanour, offence oder violation, ohne die deutsche Zwischenkategorie zu treffen. Gerade misdemeanour macht aus einem Verwaltungsverstoß eine Straftat. Wo die Verwaltungsbehörde genannt ist, klärt sich das; in einer Auskunft über Vorstrafen entsteht ein falsches Bild der Belastung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.