Prokurist
authorised signatory oder holder of Prokura, wenn der Träger der handelsrechtlichen Prokura gemeint ist. Procurer ist ein grober falscher Freund und heißt Zuhälter. Im Zweifel entscheidet, ob der ins Handelsregister eingetragene Vollmachtsträger gemeint ist.
Der Prokurist ist der Träger der Prokura, der im Handelsregister eingetragenen Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem, weitem Umfang, und vertritt den Kaufmann in nahezu allen Geschäften. Im Englischen passt authorised signatory oder registered signatory, genauer holder of Prokura, da das Institut selbst kein Common-Law-Gegenstück hat. Der gefährlichste Fehler ist procurer, das im Englischen den Zuhälter bezeichnet, ein grober falscher Freund mit peinlicher Wirkung. Auch procurator wirkt historisch und trifft die handelsrechtliche Stellung nicht. Wer den Prokuristen genau fassen will, benennt die Funktion und lässt Prokura als Begriff stehen.
Prokurist niemals als procurer übersetzen, das heißt Zuhälter, ein grober falscher Freund.
Procurator klingt historisch nach römischem Amt, nicht nach dem handelsrechtlichen Vollmachtsträger.
Der Prokurist zeichnet mit ppa., per procura, das Kürzel kann im Englischen erläutert stehen bleiben.
Authorised signatory ist funktional, holder of Prokura genauer, je nach Leserkreis wählen.
Unterzeichnet ein Prokurist einen Vertrag mit ppa., trägt die Wortwahl seine eingetragene Vertretungsmacht. Steht procurer, entsteht eine peinliche Fehlbedeutung. Grob mag authorised signatory reichen; sobald das deutsche Institut kenntlich bleiben soll, gehört holder of Prokura hin.
Aus Prokurist macht eine maschinelle Übersetzung im schlimmsten Fall procurer, den Zuhälter, sonst den historisch klingenden procurator. Die eingetragene handelsrechtliche Vollmacht, die authorised signatory oder holder of Prokura trägt, verschwindet dahinter. Wo der Kontext eindeutig ist, fällt der Fehler auf; in einer Unterschriftenregelung ist er blamabel.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.