Rechnungsangaben
invoice particulars für die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben; sie sind Voraussetzung des Vorsteuerabzugs beim Empfänger. Fehlende Angaben lassen sich unter Voraussetzungen rückwirkend berichtigen. Im Zweifel entscheidet, ob alle Pflichtangaben enthalten sind.
Der Katalog ist abschließend und wird streng gehandhabt, weil an ihm der Abzug beim Empfänger hängt. Dazu gehören unter anderem die vollständigen Namen und Anschriften beider Seiten, die Steuernummer oder Identifikationsnummer des Leistenden, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag sowie der Steuersatz. Eine Berichtigung kann unter Voraussetzungen auf den ursprünglichen Zeitpunkt zurückwirken.
Der Katalog ist abschließend, das Fehlen einzelner Angaben gefährdet den Abzug beim Empfänger.
Eine Berichtigung kann unter Voraussetzungen auf den ursprünglichen Zeitpunkt zurückwirken.
Bei steuerfreien Umsätzen und beim Übergang der Steuerschuld sind gesonderte Hinweise erforderlich.
Invoice requirements beschreibt die Pflicht, particulars die einzelnen Angaben.
Fehlt auf einer Rechnung eine Pflichtangabe, trifft die Folge nicht den Aussteller, sondern den Empfänger. Steht nur invoice details, wirkt der Katalog wie eine Empfehlung. Für eine Vorlage nachrangig; beim Empfänger steht der Abzug in Frage.
Rechnungsangaben zerlegt eine Maschine zu invoice information oder invoice data; beides klingt nach beliebigem Inhalt statt nach einem gesetzlichen Katalog. Dass das Fehlen einer einzigen Angabe den Abzug beim Empfänger gefährdet, trägt keine Fassung. Wo der Vorsteuerabzug genannt ist, klärt es sich; in einer Rechnungsvorlage fehlt eine Pflichtangabe.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.