Rechtswahl
choice of law für die Vereinbarung, welchem Recht ein Vertrag unterliegt. Sie betrifft das anwendbare Recht, nicht das zuständige Gericht, und beide werden regelmäßig verwechselt. Im Zweifel entscheidet, ob das Sachrecht oder der Gerichtsstand bestimmt wird.
Rechtswahl und Gerichtsstand sind zwei getrennte Fragen: Die eine bestimmt, welches Recht anzuwenden ist, die andere, welches Gericht entscheidet. Beide stehen in Verträgen oft nebeneinander und werden gerade deshalb vermengt. Im Englischen ist choice of law der eingeführte Begriff, in Vertragsmustern erscheint auch governing law für die Klausel selbst. Applicable law bezeichnet das Ergebnis, also das im Einzelfall anwendbare Recht, nicht die Vereinbarung darüber. Wer die Rechtswahl mit jurisdiction übersetzt, verlegt die Klausel in die Zuständigkeitsfrage.
Rechtswahl betrifft das anwendbare Recht, der Gerichtsstand das zuständige Gericht, beide nicht vermengen.
Applicable law ist das im Einzelfall anwendbare Recht, choice of law die Vereinbarung darüber.
Governing law bezeichnet in Vertragsmustern die Klausel und ist gebräuchlich, aber kein Begriff des Kollisionsrechts.
Bei Verbraucher- und Arbeitsverträgen ist die Rechtswahl nur eingeschränkt möglich, zwingende Schutzvorschriften bleiben anwendbar.
Vereinbaren Parteien aus zwei Staaten, welches Recht gilt, und wird der Vertrag übersetzt, muss die Klausel eindeutig zugeordnet sein. Steht jurisdiction, liest die Gegenseite eine Gerichtsstandsklausel und sucht die Rechtswahl vergeblich. Für eine Vorverhandlung nachrangig; im unterzeichneten Vertrag betrifft es die Anwendbarkeit ganzer Regelwerke.
Rechtswahl zerlegt eine Maschine zu legal choice oder choice of right, beides ohne Halt, oder sie greift zu jurisdiction. Damit wandert die Klausel von der Frage des anwendbaren Rechts zur Zuständigkeitsfrage. Wo beide Klauseln nebeneinanderstehen, fällt es auf; bei einer einzeln zitierten Klausel nicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.