Revision
appeal on points of law für das Rechtsmittel gegen ein Berufungsurteil zum Bundesgerichtshof. Revision im englischen Alltagssinn meint Überarbeitung und trifft den Rechtsbegriff nicht. Im Zweifel entscheidet, ob die Kontrolle der Rechtsanwendung, nicht der Tatsachen, gemeint ist.
Die Revision ist das Rechtsmittel gegen ein Berufungsurteil zum Bundesgerichtshof, mit dem nur die richtige Rechtsanwendung, nicht die Tatsachenfeststellung, überprüft wird, geregelt in den Paragraphen 542 folgende ZPO. Sie muss vom Berufungsgericht oder auf Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zugelassen werden. Im Englischen ist appeal on points of law der etablierte Begriff. Der falsche Freund ist das englische revision, das im Alltag Überarbeitung oder Nachbesserung meint. Wer Revision unübersetzt lässt, verfehlt, dass es sich um die höchstrichterliche Kontrolle der Rechtsanwendung handelt.
Revision ist nicht revision im Alltagssinn, das meint Überarbeitung, hier ist das Rechtsmittel zum BGH gemeint.
Die Revision prüft nur Rechtsfehler, keine neuen Tatsachen, das trägt on points of law im Ausdruck.
Nichtzulassungsbeschwerde ist appeal against refusal of leave to appeal, ein eigenes Rechtsmittel.
Sprungrevision ist leapfrog appeal on points of law, sie überspringt die Berufungsinstanz.
Prüft der BGH ein Berufungsurteil nur auf Rechtsfehler, trägt die Wortwahl die Beschränkung auf die Rechtsanwendung. Steht bloß revision oder review, geht die Beschränkung verloren. Grob mag second appeal reichen; sobald die höchstrichterliche Rechtskontrolle gemeint ist, gehört appeal on points of law hin.
Weil Revision im Englischen zuerst wie Überarbeitung klingt, bleibt das Wort maschinell oft unübersetzt oder wird zu review. Der etablierte Begriff appeal on points of law bleibt ungenutzt, und die Beschränkung auf die reine Rechtskontrolle verschwindet. Beiläufig mag review durchgehen; in einem prozessualen Text verwischt es die Grenze zur Berufung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.