Schiedsort
place of arbitration nach der amtlichen Fassung der Zivilprozessordnung und dem Modellgesetz; Institutionsordnungen sagen dagegen seat of the arbitration. Gemeint ist der rechtliche Anknüpfungspunkt, nicht der Tagungsort. Im Zweifel entscheidet, ob das anwendbare Verfahrensrecht bestimmt oder nur verhandelt wird.
Der Schiedsort ist kein Tagungsort, sondern ein rechtlicher Anknüpfungspunkt: Er entscheidet darüber, welches Verfahrensrecht gilt, welche staatlichen Gerichte für Unterstützung, Aufhebung und Vollstreckbarerklärung zuständig sind und ob der Schiedsspruch als inländischer oder ausländischer behandelt wird. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, für Verhandlungen an jedem anderen Ort zusammenzutreten. Terminologisch weichen die Quellen ab: Gesetz und Modellgesetz sagen place of arbitration, die deutsche Schiedsinstitution in ihrer englischen Ordnung seat of the arbitration.
Der Schiedsort ist nicht der Tagungsort, für diesen sind venue oder place of hearing die passenden Fassungen.
Gesetz und Modellgesetz sagen place of arbitration, Institutionsordnungen dagegen seat of the arbitration.
Vom Schiedsort hängen das anwendbare Verfahrensrecht und die zuständigen staatlichen Gerichte ab.
Ein Schiedsort in Deutschland macht den Schiedsspruch zu einem inländischen mit eigenem Vollstreckungsweg.
Vereinbaren Parteien einen Schiedsort und tagen tatsächlich anderswo, bleibt der rechtliche Ort unberührt. Steht in der Übersetzung venue, wo der Schiedsort gemeint ist, zieht die Gegenseite falsche Schlüsse auf das anwendbare Verfahrensrecht. Für eine Terminplanung gleichgültig; in einer Schiedsklausel hängt daran die gesamte Verfahrensordnung.
Schiedsort bleibt für eine Maschine ein Ortsbegriff, sodass sie ihn als place, venue oder location wiedergibt. Dass daran das anwendbare Verfahrensrecht und die Zuständigkeit staatlicher Gerichte hängen, ist keiner dieser Fassungen anzusehen. Wo das Verfahrensrecht erwähnt wird, klärt es sich; in einer Klausel entsteht ein bloßer Tagungsort.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.