Schiedsspruch
arbitral award nach der amtlichen Fassung der Zivilprozessordnung; er wirkt zwischen den Parteien wie ein rechtskräftiges Urteil. Für Teil- und Zwischenentscheidungen genügt award allein nicht. Im Zweifel entscheidet, ob abschließend oder nur über einen Teil entschieden wurde.
Der Schiedsspruch wirkt zwischen den Parteien wie ein rechtskräftiges Urteil; die amtliche englische Fassung sagt arbitral award oder kurz award. Für die Untertypen sind Zusätze nötig: partial award für den Teilschiedsspruch über einen abtrennbaren Teil des Streits, interim award für die Entscheidung über einzelne Fragen, final award für den Endschiedsspruch. Der Unterschied ist folgenreich: Teil- und Endschiedssprüche können für vollstreckbar erklärt werden, ein interim award bindet dagegen nur das Schiedsgericht selbst. Beim Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut sagt das Gesetz award on agreed terms, die deutsche Schiedsinstitution award by consent.
Teil- und Endschiedssprüche sind vollstreckbar, ein interim award über einzelne Fragen bindet nur das Schiedsgericht und kann nicht aufgehoben werden.
Der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut heißt amtlich award on agreed terms, in der Institutionsordnung award by consent.
Arbitration decision ist zu weit, auch prozessleitende Beschlüsse sind decisions, aber keine awards.
Verdict und judgment gehören zur staatlichen Gerichtsbarkeit und treffen den Schiedsspruch nicht.
Ergeht eine Entscheidung nur über den Grund des Anspruchs, ist das Verfahren noch nicht beendet. Steht schlicht award, hält die Gegenseite die Sache für abgeschlossen und versäumt die Fortsetzung. Für eine Sachstandsmeldung nachrangig; bei der Fristberechnung für die Aufhebung entscheidet die Art der Entscheidung.
Weil Schiedsspruch ein einzelnes Wort ist, gibt eine Maschine ihn einheitlich als award wieder und lässt die Untertypen verschwinden. Ob abschließend oder nur über einen Teil entschieden wurde, ist der Übersetzung dann nicht zu entnehmen. Wo der Streitgegenstand beschrieben wird, erschließt es sich; in einem Dokumenttitel nicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.