unerlaubte Handlung
tortious act oder tort, wenn eine deliktische Rechtsverletzung nach Paragraph 823 BGB gemeint ist. Unerlaubt heißt hier deliktisch, nicht unbefugt im Sinne von unauthorised. Im Zweifel entscheidet, ob eine schuldhafte Verletzung eines geschützten Rechts vorliegt.
Die unerlaubte Handlung ist die schuldhafte, widerrechtliche Verletzung eines geschützten Rechtsguts, die den Schädiger zum Schadensersatz verpflichtet, geregelt in den Paragraphen 823 folgende BGB. Das Delikt als Oberbegriff ist tort, die einzelne unerlaubte Handlung ist im Englischen tortious act. Der Fallstrick liegt im Wort unerlaubt, das hier deliktisch meint, nicht unbefugt oder unautorisiert. Wer unerlaubte Handlung mit unauthorised act übersetzt, verschiebt den Sinn von der deliktischen Rechtsverletzung auf ein bloßes Handeln ohne Erlaubnis, und verfehlt, dass es um Verschulden, Widerrechtlichkeit und Schaden geht.
Unerlaubt heißt hier deliktisch, nicht unauthorised, es geht um eine Rechtsverletzung, nicht um fehlende Erlaubnis.
Delikt ist tort, die einzelne unerlaubte Handlung tortious act, Oberbegriff und Einzelakt nicht vermengen.
Prohibited act oder illicit act klingen strafrechtlich, im Zivilrecht trägt tortious act die Haftung.
Die unerlaubte Handlung setzt Verschulden voraus, sie ist keine bloße Vertragsverletzung, breach of contract.
Verlangt ein Geschädigter Ersatz, weil ihm jemand schuldhaft einen Schaden zugefügt hat, trägt die Wortwahl die deliktische Grundlage. Steht unauthorised act, klingt es nach fehlender Erlaubnis statt nach einer Rechtsverletzung. Grob mag tort reichen; sobald die einzelne Handlung gemeint ist, gehört tortious act hin.
Wörtlich genommen wird unerlaubte Handlung maschinell leicht zu unauthorised act oder prohibited act, weil unerlaubt wie nicht erlaubt aussieht. Gemeint ist aber die deliktische Rechtsverletzung, für die tort oder tortious act steht. Wo nur grob ein Fehlverhalten gemeint ist, mag es durchgehen; in einem Haftungstext verschiebt unauthorised act die Anspruchsgrundlage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.