Leistung
performance für die geschuldete Leistung im Schuldrecht. Consideration gehört zur Gegenleistung, benefit zur Sozialleistung. Im Zweifel entscheidet, ob die schuldrechtliche Leistung oder ein anderer Leistungsbegriff gemeint ist.
Leistung ist im deutschen Schuldrecht das, was der Schuldner dem Gläubiger schuldet, und je nach Kontext braucht das Englische ein anderes Wort. Im Vertrags- und Schuldrecht ist performance der Anker, denn die geschuldete Leistung wird bewirkt und erfüllt damit den Anspruch, während act oder service die konkrete Handlung meinen und benefit für die Sozialleistung reserviert ist. Der häufigste Fehler ist die Verwechslung mit consideration, das im Common Law aber die Gegenleistung bezeichnet, nicht die Leistung selbst, so dass aus einer geschuldeten Leistung fälschlich ein Austauschelement wird.
Leistung ist nicht consideration, das ist die Gegenleistung, für die geschuldete Leistung performance verwenden.
Benefit passt für die Sozialleistung, nicht für die schuldrechtliche Leistung.
Performance meint das Bewirken des Geschuldeten, nicht nur eine Aufführung oder Vorstellung im Alltagssinn.
Leistung und Leistungspflicht auseinanderhalten, die Pflicht ist die obligation, die Leistung ihr Gegenstand.
Geht es darum, welche Leistung geschuldet ist und wann sie bewirkt wurde, trägt das Wort die Erfüllungsfrage. Wird Leistung zu consideration, verschiebt sich der Sinn auf die Gegenleistung. Umgangssprachlich mag service genügen; sobald die schuldrechtliche Leistung gemeint ist, gehört performance hin.
Weil Leistung im Deutschen so viele Felder abdeckt, greift eine maschinelle Übersetzung je nach Kontext zu service, benefit oder sogar consideration. Im Schuldrecht ist nur performance richtig. Beim Dienstleistungskontext harmlos; in einer Erfüllungs- oder Leistungsklausel entscheidet die Wahl, ob überhaupt vom Geschuldeten die Rede ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.