Vermieterpfandrecht
landlord's lien für das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters. Für Wohnraum hat der Begriff im englischen Recht kein Gegenstück mehr und braucht dort eine Erläuterung. Im Zweifel entscheidet, ob das gesetzliche Sicherungsrecht am Mieterinventar gemeint ist.
Das Vermieterpfandrecht gibt dem Vermieter nach Paragraph 562 BGB ein Pfandrecht an den Sachen, die der Mieter eingebracht hat, und sichert Forderungen aus dem Mietverhältnis; es entsteht kraft Gesetzes, ohne Klausel im Mietvertrag. Landlord's lien ist die übliche Wiedergabe, stammt aber aus dem amerikanischen Recht, wo zahlreiche Staaten das Recht für Wohnraum eingeschränkt oder abgeschafft haben. In England wurde das verwandte distress for rent 2007 beseitigt und durch ein Verfahren ersetzt, das nur Gewerberäume erfasst; für Wohnraum sind entsprechende Vertragsklauseln dort sogar unwirksam.
Das Vermieterpfandrecht entsteht kraft Gesetzes, es braucht keine Klausel im Mietvertrag und ist kein vertraglich vereinbartes Sicherungsrecht.
Pfandrecht und Kaution nicht vermengen, das eine ist ein Recht an Sachen, das andere eine Geldsicherheit, security deposit.
Landlord's lien beschreibt für englische Wohnraumverhältnisse ein Recht, das dort so nicht mehr besteht, ein erläuternder Zusatz beugt dem Missverständnis vor.
Mortgage und charge betreffen Grundstücke, für das Pfandrecht an beweglichen Sachen ist lien der richtige Begriff.
Hält ein Vermieter Möbel zurück, weil Miete offen ist, hängt an der Wortwahl, worauf er sich stützt. Steht security deposit, klingt es nach der Kaution und damit nach Geld statt nach einem Zugriffsrecht auf Sachen. Beiläufig erzählt geht beides; in einem anwaltlichen Schreiben gehört die gesetzliche Grundlage ausdrücklich benannt.
Weil das Vermieterpfandrecht ein Kompositum aus drei Teilen ist, baut eine automatische Übersetzung daraus landlord pledge right oder greift zur Kaution als vertrautem Nachbarn. Aus dem Zugriffsrecht auf Sachen wird eine Geldsicherheit. Im Gespräch fällt das kaum auf; in einem Schreiben, das den Zugriff begründen soll, kippt die Rechtsgrundlage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.