Vertragshändler
authorised distributor für den Händler, der auf eigene Rechnung kauft und weiterverkauft, aber in den Vertrieb des Herstellers eingegliedert ist. Ein eigenes Gesetz gibt es nicht; die Rechtsprechung wendet das Handelsvertreterrecht entsprechend an. Im Zweifel entscheidet, ob auf eigene oder auf fremde Rechnung gehandelt wird.
Der Vertragshändler unterscheidet sich vom Handelsvertreter darin, dass er das Absatzrisiko selbst trägt: Er kauft und verkauft weiter, statt zu vermitteln. Ein eigenes Gesetz gibt es für ihn nicht. Die Rechtsprechung gewährt ihm aber unter bestimmten Voraussetzungen den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreterrechts entsprechend, wenn er in die Absatzorganisation eingegliedert ist und den Kundenstamm zu übertragen hat. Dealer allein sagt nichts über die vertragliche Bindung; authorised distributor macht sie sichtbar.
Der Vertragshändler kauft auf eigene Rechnung, der Handelsvertreter vermittelt, das Absatzrisiko liegt verschieden.
Ein eigenes Gesetz fehlt, die Rechtsprechung wendet das Handelsvertreterrecht entsprechend an.
Dealer sagt nichts über die vertragliche Bindung an den Hersteller aus.
Der Ausgleichsanspruch steht ihm nur unter zusätzlichen Voraussetzungen zu, nicht ohne Weiteres.
Kauft ein Händler auf eigene Rechnung und wird der Vertrag beendet, stellt sich dieselbe Ausgleichsfrage wie beim Vertreter. Steht nur dealer, prüft der ausländische Berater die Eingliederung gar nicht erst. Für eine Vertriebsübersicht nachrangig; bei der Vertragsbeendigung geht es um erhebliche Beträge.
Vertragshändler zerlegt eine Maschine zu contract dealer oder contractual trader, beides ohne Halt im Vertriebsenglisch. Greift sie zu distributor, trifft sie die Sache, lässt aber offen, ob eine Bindung an den Hersteller besteht, an die die Rechtsprechung anknüpft. Wo die Eingliederung beschrieben wird, klärt es sich; in einer Vertragsüberschrift nicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.