Verwirkung
forfeiture, wenn ein Recht durch illoyales Zuwarten verlorengeht, funktional nahe an laches oder estoppel by acquiescence. Nicht mit Verjährung verwechseln, die an eine feste Frist knüpft. Im Zweifel entscheidet, ob treuwidriges Verhalten oder bloßer Zeitablauf gemeint ist.
Verwirkung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr durchgesetzt werden kann, weil der Berechtigte es über längere Zeit nicht ausgeübt hat und die Gegenseite darauf vertrauen durfte, es werde nicht mehr geltend gemacht, ein Ausfluss von Treu und Glauben. Sie ist von der Verjährung zu trennen, die allein an den Ablauf einer festen Frist knüpft, während die Verwirkung zusätzlich das Vertrauensmoment verlangt. Im Englischen trifft forfeiture den Verlust, funktional stehen laches und estoppel by acquiescence daneben. Wer Verwirkung mit limitation übersetzt, verwechselt den treuwidrigen Rechtsverlust mit dem bloßen Zeitablauf und unterschlägt das Umstandsmoment.
Verwirkung ist nicht Verjährung, die eine verlangt Vertrauen und Zuwarten, die andere nur den Ablauf einer Frist.
Forfeiture trägt auch die strafende Einziehung, im Zivilrecht ist der Rechtsverlust durch illoyales Zuwarten gemeint.
Laches und estoppel sind funktionale Näherungen, keine deckungsgleichen Begriffe, im Zweifel erläutern.
Verwirkung braucht kein festes Zeitmaß, deshalb nicht mit einer Fristangabe übersetzen.
Hält ein Schuldner dem Gläubiger vor, er habe sein Recht jahrelang nicht geltend gemacht, trägt die Wortwahl das Vertrauensmoment. Steht limitation, klingt es nach bloßem Fristablauf statt nach treuwidrigem Zuwarten. Grob mag forfeiture reichen; sobald das Vertrauen der Gegenseite zählt, helfen laches oder estoppel by acquiescence.
Verwirkung landet maschinell leicht bei limitation oder einem schlichten forfeiture ohne den zivilrechtlichen Sinn. Das Vertrauensmoment, das sie von der Verjährung trennt, fällt dabei weg. Allgemein mag es durchgehen; in einer Klausel über verspätete Rechtsausübung fehlt dann das treuwidrige Zuwarten, das laches oder estoppel benennen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.