Duldungsvollmacht

authority by acquiescence
Substantiv · Juristisch

authority by acquiescence, wenn der Vertretene das Auftreten als Vertreter kennt und duldet. Von der Anscheinsvollmacht trennen, bei der er es nur hätte kennen können. Im Zweifel entscheidet, ob er das Handeln kannte und geschehen ließ.

authority by acquiescence / tolerated agency
der Vertretene weiß, dass jemand als Vertreter auftritt, und duldet es, sodass er wie bevollmächtigt gebunden ist.
apparent authority
der englische Oberbegriff des Rechtsscheins, unter den Duldungs- und Anscheinsvollmacht funktional beide fallen.
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Warum

Die Duldungsvollmacht entsteht, wenn der Vertretene weiß und duldet, dass jemand für ihn als Vertreter auftritt, sodass er wie bevollmächtigt gebunden ist. Sie ist von der Anscheinsvollmacht zu trennen, bei der er das Handeln nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können. Im Common Law fallen beide unter apparent oder ostensible authority, ohne dass die Kenntnis so scharf unterschieden wird. Wer Duldungs- und Anscheinsvollmacht beide nur mit apparent authority übersetzt, verwischt, ob der Vertretene das Auftreten kannte oder nur hätte kennen müssen.

Typische Fehler

Duldungsvollmacht setzt die Kenntnis des Vertretenen voraus, die Anscheinsvollmacht nur fahrlässige Unkenntnis, beide nicht gleichsetzen.

Apparent authority ist der Oberbegriff, er trennt Duldung und Anschein nicht, im Zweifel erläutern.

Die Duldungsvollmacht ist keine ausdrücklich erteilte Vollmacht, sie beruht auf geduldetem Verhalten.

Acquiescence betont das bewusste Geschehenlassen, das die Duldungsvollmacht ausmacht.

Beispiele
eine Duldungsvollmacht annehmen to assume authority by acquiescence
Duldungs- und Anscheinsvollmacht authority by acquiescence and apparent authority
der Vertretene duldet das Auftreten the principal tolerates the conduct
Rechtsschein einer Vollmacht appearance of authority
Bindung kraft Duldung binding effect through acquiescence
Worauf es ankommt

Lässt ein Geschäftsherr wissentlich zu, dass ein Mitarbeiter ohne förmliche Vollmacht in seinem Namen auftritt, trägt die Wortwahl das bewusste Dulden. Steht bloß apparent authority, bleibt offen, ob er es kannte oder nur hätte kennen müssen. Grob mag das genügen; sobald es auf die Kenntnis ankommt, gehört authority by acquiescence hin.

Was die Maschine übersieht

Duldungsvollmacht wird maschinell meist zu apparent authority, demselben Begriff, der auch die Anscheinsvollmacht trifft. Damit geht unter, dass der Vertretene das Auftreten kannte und duldete, nicht nur hätte kennen müssen. Wo die Unterscheidung offenbleiben darf, mag es durchgehen; in einer genauen Vollmachtsprüfung trennt authority by acquiescence Duldung vom Anschein.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.